Brustkrebs-Früherkennung bedeutet, Veränderungen in der Brust zu entdecken, bevor sie Beschwerden verursachen. Je früher ein Tumor erkannt wird, desto schonender kann die Behandlung häufig sein und desto besser sind in der Regel die Heilungschancen. In Deutschland gibt es dafür ein gesetzliches Früherkennungsprogramm, das je nach Alter verschiedene Untersuchungen vorsieht [3].
Das Ziel der Früherkennung ist nicht, Brustkrebs zu verhindern, sondern ihn möglichst früh zu erkennen. Die Untersuchungen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie daran teilnehmen möchten, und Nutzen sowie mögliche Risiken für Ihre persönliche Situation sorgfältig gegeneinander abwägen [3].
Welche Untersuchungen gibt es ab welchem Alter?
Ab dem 30. Lebensjahr haben Sie einmal jährlich Anspruch auf eine ärztliche Tastuntersuchung der Brust. Dabei tastet Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt beide Brüste sowie die Achselhöhlen nach Auffälligkeiten ab. Die Untersuchung dauert nur wenige Minuten, ist in der Regel schmerzlos und kann helfen, tastbare Tumoren frühzeitig zu entdecken [2] [3].
Zusätzlich können Sie ab dem 30. Lebensjahr eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust erhalten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Brüste selbst systematisch abtasten können. Viele Fachleute empfehlen, die eigene Brust regelmäßig kennenzulernen und auf Veränderungen zu achten. So fallen neue Auffälligkeiten häufig früher auf und können zeitnah ärztlich abgeklärt werden [3].
Frauen zwischen 50 und 75 Jahren werden alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen. Mit dieser Röntgenuntersuchung lassen sich auch sehr kleine Tumoren erkennen, die noch nicht tastbar sind. Das Mammographie-Screening ist derzeit die einzige Methode der Brustkrebs-Früherkennung, für die nachgewiesen wurde, dass sie die Sterblichkeit an Brustkrebs in der Bevölkerung senkt [2] [3].
Was passiert beim Mammographie-Screening?
Gehören sie zur entsprechenden Altersgruppe, erhalten Sie alle zwei Jahre per Post eine Einladung in eine spezialisierte Screening-Einheit. Sie benötigen keine Überweisung. Den vorgeschlagenen Termin können Sie bestätigen, verschieben oder absagen. Wenn Sie möchten, können Sie vor der Untersuchung ein ärztliches Aufklärungsgespräch in der Screening-Einheit wahrnehmen. Dort haben Sie Gelegenheit, sich über die Vor- und Nachteile des Screenings zu informieren und offene Fragen zu klären [2] [3].
Am Untersuchungstag sollten Sie auf Deodorant, Körperlotionen und Cremes im Brust- und Achselbereich verzichten, da diese die Qualität der Röntgenaufnahmen beeinträchtigen können. Bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte, das Einladungsschreiben und den ausgefüllten Fragebogen mit. Die Untersuchung wird von einer speziell ausgebildeten Röntgenassistentin oder einem Röntgenassistenten durchgeführt [3].
Während der Mammographie wird jede Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten zusammengedrückt. Das kann unangenehm oder kurzzeitig schmerzhaft sein. Das Zusammendrücken ist jedoch wichtig, um die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten und aussagekräftige Röntgenbilder zu erhalten [2] [3].
Anschließend werden die Aufnahmen unabhängig voneinander von zwei spezialisierten Fachärzt beurteilt. Dieses Verfahren wird Doppelbefundung genannt und trägt dazu bei, die diagnostische Sicherheit zu erhöhen. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage bis etwa zwei Wochen schriftlich mitgeteilt [2] [3].
Grenzen und Risiken der Mammographie
Die Mammographie bietet große Vorteile, hat jedoch auch Grenzen, die Sie kennen sollten. Durch das Zusammendrücken der Brust kann die Untersuchung für manche Frauen schmerzhaft sein. Außerdem geht sie mit einer geringen Strahlenbelastung einher. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist das damit verbundene Risiko sehr gering. Im empfohlenen Alter überwiegt der Nutzen des Screenings die möglichen Risiken deutlich [3].
Ein weiteres mögliches Problem sind sogenannte falsch-positive Befunde. Das bedeutet, dass auf den Bildern zunächst ein Verdacht besteht, der sich bei weiteren Untersuchungen nicht bestätigt. Solche Befunde können verständlicherweise verunsichern und unnötige Sorgen auslösen [3].
Umgekehrt kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass ein Tumor nicht erkannt wird. Dies wird als falsch-negativer Befund bezeichnet und kann dazu führen, dass Sie sich fälschlicherweise in Sicherheit wiegen [3].
Außerdem kann das Mammographie-Screening zu Überdiagnosen führen. Dabei werden Tumoren entdeckt und behandelt, die so langsam wachsen, dass sie zu Lebzeiten vermutlich keine gesundheitlichen Probleme verursacht hätten. Nach der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz überwiegt für Frauen in der empfohlenen Altersgruppe dennoch der Nutzen des Mammographie-Screenings gegenüber den möglichen Nachteilen [3].
Was passiert bei einem auffälligen Befund?
Ein auffälliger Befund in der Mammographie bedeutet nicht automatisch, dass Sie Brustkrebs haben. Häufig handelt es sich um gutartige Veränderungen. Um die Ursache sicher abzuklären, werden Sie zu weiteren Untersuchungen eingeladen [2] [3].
Bei diesem Termin wird der Befund ausführlich mit Ihnen besprochen. Meist werden zusätzliche Röntgenaufnahmen angefertigt oder eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt. Wenn Sie möchten, können Sie zu diesem Termin eine vertraute Person mitbringen [2] [3].
Lässt sich der Verdacht dadurch nicht ausräumen, wird in der Regel eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen. Erst die Untersuchung dieser Gewebeprobe im Labor kann sicher zeigen, ob tatsächlich Brustkrebs vorliegt. Sollte sich die Diagnose bestätigen, besprechen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gemeinsam mit Ihnen die für Sie am besten geeigneten Behandlungsmöglichkeiten [2] [3].
Ist ein früheres Mammographie-Screening in Sicht?
Derzeit ist das Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren vorgesehen. Fachleute diskutieren, die Altersgrenze nach unten zu erweitern. Das Bundesministerium hat im März 2026 eine entsprechende Verordnung erlassen, die aus strahlenschutzrechtlicher Sicht den Nutzen eines Screenings für Frauen ab 45 Jahren anerkennt [1] [2].
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät derzeit darüber, das Mammographie-Screening künftig auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Eine Entscheidung wird für Oktober 2026 erwartet [1].
Auch nach einem positiven Beschluss des G-BA sind jedoch zunächst weitere technische, organisatorische und rechtliche Umsetzungsschritte erforderlich, bevor das erweiterte Screening-Angebot tatsächlich starten kann [1] [2].
Bis zu einer endgültigen Entscheidung gehört die Mammographie für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren daher noch nicht zum gesetzlichen Screening-Programm. Im Einzelfall kann die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden, sofern die strahlenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind und eine ärztliche Indikation vorliegt [1] [2].
Wer trägt die Kosten für die Untersuchungen?
Die jährliche Tastuntersuchung und das Mammographie-Screening im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsprogramme werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen [3].
Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen oft die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Tarif können zusätzlich auch weitere oder frühere Untersuchungen, beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung, erstattet werden. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenversicherung klären [3].
Zusätzliche Untersuchungen wie Ultraschall oder Tomosynthese gehören nicht zum gesetzlichen Mammographie-Screening-Programm. Die Tomosynthese ist eine spezielle Form der Mammographie, bei der die Brust aus verschiedenen Winkeln geröntgt wird. Daraus entstehen dünne Schichtbilder, wodurch sich Gewebestrukturen weniger überlagern und mögliche Veränderungen besser erkannt und beurteilt werden können. Werden sie ausschließlich zur Früherkennung durchgeführt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht. Dann müssen Sie diese Untersuchungen selbst bezahlen (IGeL). Sind sie jedoch zur Abklärung eines auffälligen Befundes medizinisch notwendig, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen [4] [5].