Vorsorge und Früherkennung

Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: Pap- und HPV-Test einfach erklärt

Sind Sie vor Ihrem Termin zur gynäkologischen Vorsorge etwas angespannt? Damit sind Sie nicht allein. Viele Frauen haben Fragen zur Untersuchung oder sorgen sich vor den Ergebnissen. Erfahren Sie, wie die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung abläuft, was Pap-Test und HPV-Test untersuchen und wie die Befunde eingeordnet werden.

Von Redaktion 17.08.2026 · 09:42 Uhr
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Gebärmutterhalskrebs entsteht nicht von heute auf morgen, sondern entwickelt sich meist über viele Jahre. Nahezu alle Fälle von Gebärmutterhalskrebs werden durch eine anhaltende Infektion mit Hochrisiko-HPV verursacht. Humane Papillomviren (HPV) können unbemerkt Veränderungen der Zellen am Gebärmutterhals verursachen [1] [2].

Die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung hat das Ziel, solche frühen Zellveränderungen – auch Vorstufen genannt – rechtzeitig zu entdecken. Das ist wichtig, denn diese Vorstufen können häufig schonend behandelt werden, lange bevor Krebs entsteht. Wenn Sie regelmäßig an der Früherkennung teilnehmen, lässt sich das Risiko für eine schwere Krebserkrankung deutlich verringern [1] [2].

Ab wann zahlt die Krankenkasse die Vorsorge – und wie oft?

Das organisierte Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt für alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht. Sie können die Untersuchung daher auch im höheren Lebensalter weiterhin in Anspruch nehmen. Wenn Sie privat krankenversichert (PKV) sind, übernehmen die meisten privaten Krankenversicherungen die gynäkologische Vorsorge. Der genaue Leistungsumfang richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Tarif [3].

Welche Untersuchung durchgeführt wird und in welchen Abständen sie erfolgt, hängt vom Alter ab. Für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren ist einmal jährlich ein Pap-Abstrich vorgesehen. Dabei werden Zellen vom Gebärmutterhals entnommen und im Labor untersucht [3].

Ab einem Alter von 35 Jahren ändert sich das Untersuchungsprogramm. Dann haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf einen sogenannten Ko-Test. Dieser kombiniert den bewährten Pap-Test mit einem HPV-Test. Dadurch lassen sich klinisch relevante Vorstufen zuverlässiger erkennen und das persönliche Risiko genauer einschätzen [4].

Wie läuft die gynäkologische Untersuchung ab?

Die Untersuchung findet wie gewohnt auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl statt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt führt vorsichtig ein medizinisches Instrument, das sogenannte Spekulum, in die Scheide ein. Dadurch kann der Gebärmutterhals gut betrachtet werden [5].

Anschließend werden mit einem kleinen Bürstchen Zellen vom Gebärmutterhals entnommen. Dieser Moment kann sich etwas unangenehm anfühlen oder ein leichtes Ziehen im Unterleib verursachen. Die eigentliche Entnahme dauert jedoch meist nur wenige Sekunden [5].

Nach dem Abstrich kann es gelegentlich zu einer leichten Schmierblutung kommen. Das ist meist harmlos und kein Grund zur Sorge. Damit die Laborergebnisse möglichst zuverlässig sind, sollten Sie den Termin möglichst nicht während einer starken Regelblutung vereinbaren [5].

Was ist der Unterschied zwischen Pap-Test und HPV-Test?

Beim Pap-Test untersucht ein spezialisiertes Labor die entnommenen Zellen unter dem Mikroskop. Dabei wird geprüft, ob Zellveränderungen vorliegen. Der Pap-Test zeigt also, ob sich am Gebärmutterhals aktuell auffällige Zellveränderungen entwickelt haben [5].

Der HPV-Test weist dagegen das Erbgut bestimmter Humaner Papillomviren (HPV) nach. Er zeigt, ob eine Infektion mit Hochrisiko-HPV besteht, die das Risiko für spätere Zellveränderungen erhöhen kann. Der ab 35 Jahren empfohlene Ko-Test erhöht die Sicherheit der Früherkennung gegenüber dem Pap-Test allein, da beide Untersuchungsmethoden miteinander kombiniert werden und dadurch eine genauere Risikoeinschätzung möglich ist [5].

Ein auffälliger Befund – muss ich mir Sorgen machen?

Ein auffälliges Testergebnis kann zunächst beunruhigend sein. Diese Reaktion ist völlig verständlich. Wichtig ist jedoch zu wissen: Ein positiver HPV-Test oder ein auffälliger Pap-Befund bedeutet nicht, dass Sie Gebärmutterhalskrebs haben. In den meisten Fällen handelt es sich um harmlose Zellveränderungen, die sich von selbst wieder zurückbilden [5] [6].

Werden Zellveränderungen festgestellt – medizinisch spricht man von einer Dysplasie –, gibt es klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Bei leichten Veränderungen reicht es häufig aus, den Befund nach einigen Monaten erneut zu kontrollieren. Die Veränderungen werden dabei nach festgelegten medizinischen Empfehlungen beobachtet [5] [6].

Erst wenn Veränderungen bestehen bleiben oder stärker ausgeprägt sind, werden weitere Untersuchungen empfohlen. Dazu gehört beispielsweise eine meist schmerzarme Gebärmutterhalsspiegelung (Kolposkopie) oder eine kleine Gewebeentnahme. Bestätigt sich eine hochgradige Vorstufe, kann sie meist in einem kurzen Eingriff (Konisation) entfernt werden – noch bevor sich Krebs entwickelt [5] [6].

Sind weitere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll?

In vielen gynäkologischen Praxen werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen angeboten, die selbst bezahlt werden müssen (sogenannte IGeL-Leistungen). Dabei werden häufig die Eierstöcke oder die Gebärmutter untersucht. Wichtig ist: Das gesetzliche Früherkennungsprogramm umfasst bereits alle Untersuchungen, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist [7].

Für den routinemäßigen Ultraschall der Eierstöcke oder der Gebärmutter bei beschwerdefreien Frauen konnte bislang kein Nutzen für die Krebsfrüherkennung nachgewiesen werden. Zusätzliche Untersuchungen können außerdem zu falsch-positiven Befunden, unnötigen Folgeuntersuchungen und Verunsicherung führen. Sprechen Sie deshalb in Ruhe mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber, bevor Sie sich für eine solche Zusatzleistung entscheiden [7].

Zusammenfassung Die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung kann Zellveränderungen entdecken, bevor Krebs entsteht. Frauen von 20 bis 34 Jahren haben jährlich Anspruch auf einen Pap-Test, ab 35 Jahren erfolgt alle drei Jahre ein Ko-Test aus Pap- und HPV-Test. Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs: Veränderungen werden je nach Befund kontrolliert oder gezielt behandelt.

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