Wenn Sie eine reguläre Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen, bieten viele Praxen ergänzende Untersuchungen an. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) richten sich an Menschen, die ihre Vorsorge erweitern möchten. Da solche Tests nicht zum festgelegten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen [1][2].
Anders als beim gesetzlich geregelten und wissenschaftlich überprüften Krebsfrüherkennungsprogramm gibt es für IGeL keine einheitlichen Empfehlungen oder festen Untersuchungsintervalle. Ob und wie häufig ein Test angeboten wird, hängt meist von der jeweiligen Praxis und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Umso wichtiger ist es, vorab zu prüfen, ob die Untersuchung in Ihrer individuellen Situation tatsächlich einen nachgewiesenen Nutzen bietet [1].
Ultraschall, PSA und MRT: Was passiert bei den Tests?
Das Angebot an IGeL ist vielfältig und kann auf den ersten Blick unübersichtlich wirken. Zu den häufigsten Zusatzangeboten gehört der Ultraschall (Sonografie) der Eierstöcke oder der Gebärmutter. Er soll die gynäkologische Krebsfrüherkennung ergänzen und zusätzliche Sicherheit vermitteln. Auch ein Ultraschall der Brust wird häufig zusätzlich zur Mammografie angeboten. Viele Frauen hoffen dadurch, Gewebeveränderungen noch früher erkennen zu können [1][3].
Der PSA-Test wird häufig zur Früherkennung von Prostatakrebs eingesetzt. Ob die Untersuchung als Kassenleistung oder als Selbstzahlerleistung erfolgt, hängt von Ihrer individuellen medizinischen Situation und den geltenden Regelungen ab. Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung gehört die PSA-Bestimmung derzeit grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an [5].
Bei der Hautkrebsvorsorge kann zusätzlich eine Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie) durchgeführt werden. Im gesetzlichen Hautkrebsscreening ist sie für Versicherte ab 35 Jahren Bestandteil der Kassenleistung. Außerhalb dieses Leistungsumfangs – etwa bei Untersuchungen vor dem 35. Lebensjahr oder in kürzeren Abständen ohne medizinische Begründung – kann sie als Individuelle Gesundheitsleistung angeboten werden. Manche Krankenkassen übernehmen solche Untersuchungen jedoch im Rahmen besonderer Satzungs- oder Selektivverträge [6].
Einige Praxen bieten außerdem die Bestimmung allgemeiner Tumormarker im Blut oder sogar ein präventives Ganzkörper-MRT an. Ziel dieser Verfahren ist, kleinste Auffälligkeiten zu entdecken, noch bevor Beschwerden auftreten. Für Menschen ohne Symptome oder ohne erhöhtes Krebsrisiko empfehlen medizinische Leitlinien ein Ganzkörper-MRT zur allgemeinen Krebsfrüherkennung derzeit jedoch nicht [7].
IGeL-Krebsfrüherkennung: Nutzen oder Schaden?
Eine wichtige Botschaft lautet: Nutzen, mögliche Risiken und die Kostenübernahme sind unterschiedliche Aspekte. Eine Untersuchung kann von der Krankenkasse bezahlt werden und dennoch Nachteile haben. Umgekehrt kann eine Selbstzahlerleistung im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein. Entscheidend ist deshalb, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Entscheidung treffen. Dabei sollten wissenschaftlich belegte Erkenntnisse im Mittelpunkt stehen – nicht allein das persönliche Sicherheitsgefühl [1][2].
Viele IGeL bergen das Risiko sogenannter falsch-positiver Befunde. Das bedeutet, dass der Test einen Krebsverdacht anzeigt, obwohl tatsächlich keine Krebserkrankung vorliegt. Solche Ergebnisse können erhebliche psychische Belastungen verursachen und weitere Untersuchungen oder Eingriffe nach sich ziehen. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor einige Untersuchungen – beispielsweise den vorbeugenden Ultraschall der Eierstöcke – als „tendenziell negativ“ [1][3].
Hinzu kommt das Risiko einer Überdiagnose. Dabei werden sehr kleine oder langsam wachsende Tumoren entdeckt, die im Laufe des Lebens wahrscheinlich nie Beschwerden verursacht hätten. Dennoch können solche Befunde weitere Untersuchungen oder Behandlungen auslösen, obwohl sie medizinisch möglicherweise gar nicht notwendig gewesen wären. Gerade bei stark beworbenen Zusatzuntersuchungen lohnt sich deshalb eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung [1][3].
Wer trägt die Kosten bei gesetzlich und privat Versicherten?
Für gesetzlich Versicherte gilt grundsätzlich: Viele zusätzliche Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung sind IGeL und müssen selbst bezahlt werden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie vor der Untersuchung verständlich über die Kosten und den erwarteten medizinischen Nutzen informieren. Außerdem ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag erforderlich. Die Leistung darf Ihnen nicht ohne vorherige Zustimmung berechnet werden [1],2].
Sind Sie privat krankenversichert, kann die Kostenübernahme je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Dass eine Untersuchung erstattet wird, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie medizinisch sinnvoll ist. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Krankenversicherung nach. Auch private Versicherungen übernehmen medizinisch umstrittene Untersuchungen nicht immer uneingeschränkt [2].
Checkliste: Welche Fragen sollten Sie in der Praxis stellen?
Bevor Sie sich für einen Zusatztest entscheiden, dürfen Sie sich ausreichend Zeit nehmen. Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Eine gesunde Portion Skepsis kann helfen, unnötige Sorgen, Untersuchungen und Kosten zu vermeiden. Diese Fragen helfen Ihnen im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt [1][2]:
- Welche Erkrankung soll mit diesem Test erkannt oder ausgeschlossen werden?
- Was passiert, wenn das Ergebnis auffällig ist? Welche weiteren Untersuchungen oder Behandlungen wären dann notwendig?
- Empfehlen medizinische Leitlinien diesen Test für Menschen in meiner persönlichen Situation?
- Welche Kosten entstehen insgesamt? Muss ich mit zusätzlichen Labor- oder Folgekosten rechnen?
- Kann ich mir Bedenkzeit nehmen, bevor ich mich entscheide?