Update 2026

Krebsvorsorge und -früherkennung: Diese Untersuchungen stehen Ihnen zu

Das gesetzliche Programm zur Krebsfrüherkennung umfasst Untersuchungen zur Vorsorge und/oder Früherkennung von Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs – und ab April 2026 auch Lungenkrebs. Welche Angebote es gibt, ab wann sie für wen empfohlen werden und worauf es bei der Entscheidung zu achten gilt, lesen Sie hier.

Von Redaktion 03.03.2026 · 14:06 Uhr
Eine Frau bei der Mammographie zur Brustkrebsvorsorge | © AdobeStock_212622163
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In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm – auch Krebs-Screening oder Krebsvorsorge genannt. Es richtet sich an alle gesetzlich Krankenversicherten und umfasst Untersuchungen zur Vorsorge und/oder Früherkennung von Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs – und ab April 2026 auch von Lungenkrebs. Das Ziel: Krebs oder Vorstufen davon frühzeitig zu entdecken, um die Heilungschancen zu verbessern und Krebs im Idealfall gar nicht entstehen zu lassen.

Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist freiwillig und für Versicherte kostenlos. Gesetzliche Krankenkassen laden zu einigen Untersuchungen – etwa zur Brust‑, Darm- und Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – regelmäßig schriftlich ein und informieren über Nutzen und Risiken. Sie können die Leistungen aber auch ohne Einladung im empfohlenen Altersbereich in Anspruch nehmen.

Krebsvorsorge und -früherkennung: Diese Untersuchungen stehen Frauen und Männern zu

Ab einem Alter von 20 Jahren haben Frauen im Rahmen der Krebsfrüherkennung einmal pro Jahr Anspruch auf eine Beratung und Untersuchung in ihrer gynäkologischen Praxis. 

Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs umfasst folgende Untersuchungen:

  • Zwischen 20 und 34 Jahren ein jährlicher Pap-Abstrich. Hierbei entnimmt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt mit einem kleinen Bürstchen oder Spatel Zellen vom Muttermund/Gebärmutterhals. Diese werden unter dem Mikroskop auf Auffälligkeiten hin untersucht. 
  • Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein HPV-Test in Kombination mit einem Pap-Abstrich (Ko-Testung) angeboten.

Zur Brustkrebs-Früherkennung werden folgende Untersuchungen angeboten: 

  • Ab 30 Jahren eine jährliche Tastuntersuchung der Brust sowie der Achselhöhlen und eine Anleitung zur Selbstuntersuchung durch Frauenärztin oder Frauenarzt
  • Zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre eine Mammografie, also eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Mammografien werden von radiologischen Praxen oder von zertifizierten Zentren für Mammografie-Screening durchgeführt.

Für Männer beginnt die Früherkennung von Prostatakrebs ab 45 Jahren mit der Tastuntersuchung der Prostata über den Enddarm sowie der Untersuchung des äußeren Genitals und der Lymphknoten in der Leiste. Diese Untersuchungen können von hausärztlichen und urologischen Praxen durchgeführt werden. 

Frauen und Männer können ab 35 Jahren alle zwei Jahre an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen, bei dem die Haut des gesamten Körpers auf Auffälligkeiten hin untersucht wird. Sie werden von haut- und hausärztlichen Praxen sowie von internistischen Praxen angeboten.

Zur Darmkrebs-Früherkennung wird Frauen und Männern: 

  • Ab 50 Jahren eine Darmspiegelung, die nach zehn Jahren einmal wiederholt werden kann. Darmspiegelungen werden von Fachärzt:innen für Gastroenterologie durchgeführt. Sie sind auf Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes spezialisiert.
  • Alternativ zur Darmspiegelung ist alle zwei Jahre ein spezieller Stuhltest auf nicht-sichtbares Blut möglich. Dieser wird von Hausarztpraxen und von urologischen sowie gynäkologischen Praxen angeboten. 

Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Lungenkrebs-Früherkennung. Ab April 2026 wird es für starke Raucher:innen im Alter von 50 bis 75 Jahren ohne aktuelle Beschwerden ein Angebot zur Untersuchung mit einer strahlungsarmen Computertomographie (Niedrigdosis-CT) geben.

Zusätzlich gibt es den allgemeinen Gesundheits-Check-up, bei dem Ärztinnen und Ärzte auch Risikofaktoren – etwa für familiären Darm- oder Brustkrebs – erfassen und bei Bedarf weitere Schritte empfehlen.

Neben den ärztlichen Untersuchungen zur Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung empfehlen Fachleute auch die regelmäßige Selbstuntersuchung von Brust, Hoden und Haut, um Auffälligkeiten früh festzustellen. Lassen Sich sich für die Selbstuntersuchung von Ihrer behandelnden Facharztpraxis beraten.

Nutzen und Risiken im Blick behalten

Untersuchungen zur gesetzlichen Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung können die Heilungschancen deutlich verbessern, weil sie Krebs in einem frühen Stadium oder sogar Vorstufen von Krebs entdecken. Diese lassen sich gezielter und wirksamer behandeln. Besonders gut belegt ist der Nutzen für die Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs, bei denen Vorstufen erkannt und entfernt werden. Der Krebs kann so verhindert werden, bevor er entsteht.

Zugleich gibt es Grenzen: Kein Test ist hundertprozentig sicher, und es kann zu falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen kommen. Zudem kommt es vor, dass Tumoren entdeckt und behandelt werden, die nie zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung geworden wären. Fachleute bezeichnen das als Überdiagnose.

IGeL-Leistungen zur Krebsfrüherkennung genau hinterfragen

Die Kosten für die gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Untersuchungen, die nicht Teil des Programms sind, gehören meist zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese müssen in der Regel selbst bezahlt werden, es sei denn, die Krankenkasse stimmt einer Erstattung explizit und freiwillig zu. 

Hier gilt: Falls Ärztinnen oder Ärzte zusätzliche Leistungen zur Krebsfrüherkennung vorschlagen, sollten Sie sich Kosten, Nutzen und mögliche Nachteile für Ihre persönliche Situation immer genau erklären lassen. Und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Falls Sie darüber hinaus Fragen zu möglichen, individuellen Krebs-Risiken oder zu den empfohlenen Untersuchungen haben, wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis oder an Ihre Fachärztin bzw. Ihren Facharzt für Gynäkologie, Urologie, Dermatologie oder Gastroenterologie.

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