Den Krebs längst überstanden – und trotzdem weiterhin benachteiligt: Das ist für viele junge Krebsüberlebende bittere Realität. Eine Befragung der Deutschen Stiftung für Erwachsene mit Krebs zeigt: Von 158 jungen Betroffenen berichteten fast alle von sozialer Diskriminierung aufgrund ihrer Krebserkrankung – insgesamt wurden 251 verschiedene Benachteiligungen genannt. Lediglich 7 Befragte gaben an, keine Nachteile erfahren zu haben.
Junge Krebsüberlebende: Nicht nur bei Versicherungen und im Beruf benachteiligt
Besonders deutlich wird das im Bereich Versicherungen: Viele Krebsüberlebende werden beispielsweise beim Abschluss von Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen abgelehnt – oder erhalten Angebote mit unverhältnismäßig hohen Prämien. Aber auch Zahnzusatz- oder Reiserücktrittskostenversicherungen können für Betroffene unerreichbar sein.
Daten und Zahlen aus der sogenannten CAESAR-Studie verdeutlichen das Ausmaß: Fast 80% der Teilnehmenden mit einer 14 bis 24 Jahre zurückliegenden Krebserkrankung berichten über die Ablehnung eines Vertragsabschlusses.
Doch dabei bleibt es nicht: Auch in Beruf und Ausbildung, in der medizinischen Versorgung, selbst bei Kreditvergaben, Adoptionen oder der Wohnungssuche erfahren Krebsüberlebende Benachteiligungen und Diskriminierung.
Und die treten nicht nur kurz nach der Diagnose auf. Laut einer im Fachmagazin Journal of Adolescent and Young Adult Oncology veröffentlichten Analyse berichteten mehr als drei Viertel der befragten Krebsüberlebenden weiterhin von Benachteiligungen – bei fast 40 % lag die Diagnose schon mehr als 10 Jahre zurück. 22 % berichteten sogar mehr als 15 Jahre nach der Diagnose von Benachteiligungen und Diskriminierungen.
„Recht auf Vergessenwerden" – Deutschland hinkt hinterher
In neun europäischen Ländern ist das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden" bereits gesetzlich verankert. In Frankreich und Spanien beispielsweise dürfen Krebserkrankungen nach 5 Jahren nicht mehr als Grundlage für Benachteiligungen herangezogen werden. In Deutschland fehlt eine solche Regelung bis heute.
Prof. Dr. Inken Hilgendorf, stellvertretende Direktorin der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum Jena, forderte beim 37. Deutschen Krebskongress 2026 eindringlich, das zu ändern: Krebsüberlebende müssten nach 5 Jahren Rezidivfreiheit gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden.
Zudem kritisierte sie, dass Deutschland die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die das Recht auf Vergessenwerden erstmals auf EU-Ebene verankert, bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt hat – obwohl die Frist dafür im November 2025 abgelaufen ist.
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