Aus diesen Gründen ist eine Vorsorgevollmacht wichtig
Für jeden Menschen ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Nehmen Sie Ihre Krebserkrankung zum Anlass, sich über dieses wichtige Dokument zu informieren – auch wenn Sie es aktuell nicht benötigen sollten.
Denn was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr entscheidungsfähig sind? Dann ordnet im Zweifel das Betreuungsgericht eine Betreuung an. Es ist also keinesfalls so, dass automatisch Angehörige für Sie entscheiden dürfen. Die gerichtlich bestellte Betreuungsperson regelt bei Bedarf nicht nur Ihre medizinischen, sondern auch Ihre persönlichen und finanziellen Belange. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hingegen im Vorfeld festlegen, wer diese Rolle übernimmt.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie also, wer Ihre Angelegenheiten für Sie regeln darf, wenn Sie es selbst nicht können. Damit umgehen Sie die gerichtliche Betreuung. Die Vorsorgevollmacht setzt natürlich großes Vertrauen voraus, denn sie überträgt immense Verantwortung. Sie können auch mehrere Personen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen, sodass beispielsweise ein Kind medizinische Entscheidungen trifft und ein anderes sich um die Finanzen kümmert. Oder Sie ernennen eine:n Haupt-Bevollmächtigte:n und eine Vertretung.
Das regelt eine Vorsorgevollmacht
Ihre Vorsorgevollmacht kann sich auf alle oder nur auf einzelne der folgenden Bereiche erstrecken:
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitsbelange
- Aufenthalts-/Wohnungsangelegenheiten
- Post-/Fernmeldeverkehr
- Behörden/Gerichte
- Todesfall (Organisation Ihrer Beerdigung)
Um Bevollmächtigten den Zugang zu Ihren Bankkonten zu ermöglichen, ist allerdings eine separate Bankvollmacht nötig.
Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, um eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Ab Januar 2023 steht Ehepartnern zwar ein Notvertretungsrecht zu. Es bezieht sich allerdings ausschließlich auf Gesundheitsangelegenheiten und gilt außerdem nur für sechs Monate. Für alle anderen Belange – und generell nach einem halben Jahr – steht ohne Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung an. Dafür setzt das Gericht keineswegs automatisch Angehörige ein. Möglicherweise trifft dann also ein fremder Mensch die Entscheidungen.
Eine Vorsorgevollmacht mit oder ohne Notar
Um eine Vorsorgevollmacht auszustellen, müssen Sie lediglich voll geschäftsfähig sein. Je mehr Verantwortung Sie übertragen, umso wichtiger ist es jedoch, eine:n Notar:in zu konsultieren – vor allem, wenn es um größere Vermögenswerte geht. Notar:innen können beraten und Ihr Dokument beglaubigen. Je nach Aufwand entstehen für die Vorsorgevollmacht Kosten, die durchschnittlich zwischen 60 und 1.735 Euro liegen.
Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht nicht vom Notar beglaubigen lassen, sollten Sie diese selbst im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Das funktioniert bequem online, ist aber auch schriftlich möglich. Betreuungsgerichte können im Notfall rasch auf die dort hinterlegten Daten zugreifen. Die Originaldokumente deponieren Sie im Notariat oder an einem leicht zugänglichen Ort, den Vertraute kennen. Die bevollmächtigte Person sollte eine Kopie erhalten.
Das unterscheidet Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In der Patientenverfügung geht es zum einen nur um medizinische Fragen. Zum anderen legen Sie darin fest, welchen Behandlungen Sie zustimmen und welchen nicht. Grundsätzlich sind Ärzt:innen daran gebunden. In nicht ganz eindeutigen Situationen müssen aber dennoch Betreuer:innen oder Bevollmächtigte entscheiden. Die Patientenverfügung kann die Vorsorgevollmacht also ergänzen, ersetzt sie jedoch nicht.
Außerdem sollten Sie bei einer Patientenverfügung bedenken, dass Sie nicht alle eventuellen gesundheitlichen Herausforderungen vorhersehen oder gar im Vorfeld beurteilen können. Eine Person, die Sie sehr gut kennt, kann hingegen in jeder individuellen Situation versuchen, in Ihrem Sinn zu entscheiden.
Formulare und Textbausteine für die Vorsorgevollmacht und auch für die Patientenverfügung zum Ausdrucken finden Sie unter anderem beim Bundesjustizministerium. Natürlich können Sie die Vorlagen anpassen und ergänzen.