Erwerbsminderung durch Krebs

Erwerbsminderungsrente bei Krebs: Das sollten Sie wissen

In einigen Fällen schaffen es Menschen nach einer Krebserkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr, arbeiten zu gehen. Dann haben sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Unter welchen Umständen wird sie ausgezahlt und wie hoch ist sie?

Von Julia Brandt 09.04.2025 · 12 Uhr
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Es gibt viele Möglichkeiten und Hilfen, die Krebskranken nach überstandener Krankheit beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen. Ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement zum Beispiel bereitet den Weg zurück in den alten Job.

Falls eine Rückkehr an den vorherigen Arbeitsplatz nicht möglich ist, ist oftmals eine Umschulung eine Alternative, um in einer anderen Tätigkeit weiterzuarbeiten.

Doch manchmal funktioniert auch das nicht. Manche Krebspatient:innen leiden zum Beispiel unter chronischer Müdigkeit, Mediziner:innen nennen dies Fatigue. Sie schaffen es nicht, sich für eine längere Zeit auf einen Job zu konzentrieren.

Falls Sie kaum noch oder gar nicht mehr in der Lage sein sollten, einem Beruf nachzugehen, besteht die Möglichkeit, eine Frührente wegen Ihrer Krebserkrankung zu beantragen. Das ist der umgangssprachliche Begriff, offiziell heißt diese Option Erwerbsminderungsrente. Sie wird zum Beispiel bei Schwerbehinderung durch Krebs gezahlt.

Das verbirgt sich hinter einer Erwerbsminderungsrente

Viele Menschen sind nach ihrer Krebserkrankung noch im erwerbsfähigen Alter, also noch nicht alt genug, um in Rente oder die reguläre Frührente zu gehen – das ist erst kurz vor dem offiziellen Renteneintritt möglich. Wenn sie jedoch aufgrund der Erkrankung nicht mehr arbeiten können, brauchen sie eine andere finanzielle Absicherung. Das soll die Erwerbsminderungsrente nach dem Krebs leisten.

Gesetzlich Rentenversicherte haben einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente wegen einer Krebserkrankung – wenn sie es nicht mehr schaffen, drei Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten. Falls Sie noch ein bisschen arbeiten können, aber deutlich weniger als vor dem Krebs, können Sie einen Teil der Krebsfrührente beantragen. Eine solche teilweise Erwerbsminderung ist möglich, wenn Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Um eine Erwerbsminderungsrente nach dem Krebs zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr oder nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Auch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation bietet dann keine Aussicht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten.

Außerdem wird eine Frührente nach Krebs nur gezahlt, wenn Sie vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert waren. Innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erwerbsminderung müssen Sie zudem mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das ist zum Beispiel bei angestellten Beschäftigten in der Regel der Fall.

So hoch ist die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann – unabhängig davon, ob im gelernten Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Man unterscheidet:

  • Volle Erwerbsminderung: Wenn weniger als 3 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Wenn 3 bis unter 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell unterschiedlich und hängt ab von …

  • der Anzahl der beitragsfreien und beitragspflichtigen Jahre,
  • dem bisherigen Einkommen,
  • dem aktuellen Versicherungsverlauf
  • sowie eventuellen Abschlägen, wenn man die Rente vor dem regulären Rentenalter in Anspruch nimmt.

Lassen Sie sich bei Fragen individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Einige Beispiele zur Rente bei voller Erwerbsminderung als Orientierungshilfe:

 Ein Versicherter mit ...   Versicherungsjahren

hat Anspruch auf diese Monatsrente
bei einem insgesamt unterdurchschnittlichen Verdienst
(70 % vom Durchschnitt
= 0,7 EP*)

hat Anspruch auf diese Monatsrente
bei einem durchschnittlichen Verdienst

(100 % vom Durchschnitt
= 1,0 EP*)

hat Anspruch auf diese Monatsrente
bei einem überdurchschnittlichem Verdienst
(130 % vom Durchschnitt
= 1,3 EP*)

  25

688,10 Euro

983,00 Euro

1 277,90 Euro

  30

825,72 Euro

1 179,60 Euro

1 533,48 Euro

  35

963,34 Euro

1 376,20 Euro

1 789,06 Euro

  40

1 100,96 Euro

1 572,80 Euro

2 044,64 Euro

  45

1 238,58 Euro

1 769,40 Euro

2 300,22 Euro

*EP = Entgeltpunkt. Einen Entgeltpunkt erhalten Sie für ein Jahr Beitragszahlung nach dem statistischen Jahresdurchschnittsverdienst (vorläufiger Wert für 2024 = 45 358 EUR).

So viel dürfen Sie zu Ihrer Erwerbsminderungsrente dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten:

  • Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, darf jährlich mindestens 39 322,50 Euro hinzuverdienen.
  • Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 19 661,25 Euro pro Jahr.

Wichtig: Bei beiden Rentenarten ist es nicht allein entscheidend, die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Wichtig ist auch, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt wird – also innerhalb dessen, was medizinisch festgestellt wurde und Grundlage für die Rentenzahlung ist.

Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann der Anspruch auf die Rente auch dann entfallen, wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Aufnahme einer Nebentätigkeit unbedingt beraten, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente haben kann.

Auszahlungsdauer der Erwerbsminderungsrente bei Krebs

Wie lange eine Erwerbsminderungsrente bei einer Krebserkrankung gezahlt wird, ist unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: so lange wie nötig. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist der Bezugszeitraum oft individuell befristet und wird dann gegebenenfalls verlängert.

Dahinter steht die Frage, ob sich Ihre Gesundheit doch wieder verbessert, sodass Sie ins Arbeitsleben zurückkehren können. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderung haben, beziehen Sie die Frührente bei Krebs in der Regel ohne Befristung.

Es gibt Fälle, in denen es den Patient:innen Jahre nach Eintritt der Erwerbsminderung besser geht und sie in der Lage sind, teilweise oder sogar voll wieder zu arbeiten. Wenn Sie auch dazugehören, versiegt Ihr Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zum Teil oder auch vollständig. Und damit stehen Ihnen die Tore offen, um wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Zusammenfassung Wenn Sie nach Ihrer Krebserkrankung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Sie ersetzt einen Teil des Einkommens und wird so lange gezahlt, wie sie gebraucht wird. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand bessert, besteht die Möglichkeit, den Empfang der Erwerbsminderungsrente zu beenden und wieder arbeiten zu gehen.

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