Der Sinn einer Patientenverfügung
Für die Patientenverfügung gibt es eine klare Definition: Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen in Ihrem Sinne sind und welche Sie ablehnen – für den Fall, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder sich mitzuteilen.
Das kann jedem Menschen auch ganz unerwartet passieren, etwa durch einen Unfall. Nutzen Sie Ihre Krebserkrankung als Gelegenheit, um eine Patientenverfügung zu verfassen, auch wenn Sie diese aktuell nicht brauchen sollten. Ihren Angehörigen und behandelnden Mediziner:innen hilft die Patientenverfügung in kritischen Situationen dabei, nach Ihren Wünschen zu handeln.
Formale Vorgaben für die Patientenverfügung
Ihre Patientenverfügung können Sie ohne Vordruck frei formulieren – egal, ob handschriftlich oder am Computer. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie eine Vorlage, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Bundesjustizministerium und die Verbraucherzentrale bieten solche Vorlagen und Muster für Ihre Patientenverfügung kostenlos an.
Jeder, der volljährig ist, kann freiwillig eine formlose Patientenverfügung verfassen. Verpflichtend ist es aber nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung folgende Angaben enthält:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Datum
Wichtig: Sie müssen das Dokument unbedingt eigenhändig mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterschreiben.
Eine Patientenverfügung können Sie formlos aufsetzen – eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei der Ausformulierung Ihres Willens professionelle Unterstützung von Ärzt:innen, Notar:innen oder Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen zu holen.
Die beste Patientenverfügung
Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung formulieren, umso leichter fällt es allen Beteiligten, gemäß Ihrem Willen zu handeln. Gehen Sie auf mögliche medizinische Szenarien ein und beschreiben Sie, was Sie sich in welchem Fall wünschen. Dazu gehört auch, zu erläutern, wie Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung und künstliche Ernährung stehen.
Sie können für Ihre Patientenverfügung nicht jede medizinische Situation genau vorhersehen. Erleichtern Sie die Interpretation Ihrer Wünsche deshalb: Schreiben Sie auf, nach welchen Wertvorstellungen Sie leben und welche Sie mit Ihrem Sterben verbinden. Auch religiöse Anschauungen sind hier wichtig.
Eine Patientenverfügung ist übrigens grundsätzlich unbegrenzt gültig. Sie dürfen Ihre Verfügung aber jederzeit widerrufen oder Ihren aktuellen Vorstellungen anpassen. Das geht vor Zeugen sogar mündlich.
Idealerweise: Patientenverfügung plus Vorsorgevollmacht
Vielleicht haben Sie eine künstliche Beatmung ausgeschlossen, müssten nach einem medizinischen Zwischenfall aber kurzzeitig beatmet werden – was dann? Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten bindend. Sie können daher solche Punkte auslassen oder vage bleiben. Dann sollten Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Darin legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie entscheidet. Wenn Sie niemandem haben, dem Sie ausreichend vertrauen, wäre eine Betreuungsverfügung besser. In diesem Fall kontrolliert das Betreuungsgericht, ob die eingesetzte Person in Ihrem Sinne entscheidet.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie gegen eine einmalige Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Idealerweise informiert zusätzlich ein Zettel in Ihrem Portemonnaie darüber, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie sich befindet. Angehörige und Vertrauenspersonen sollten ebenfalls Bescheid wissen.