Rechtzeitig vorsorgen

Patientenverfügung bei Krebs: Entscheidungen im Vorfeld treffen

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können. Sie beschreiben darin Ihre Wünsche und Wertvorstellungen – das hilft im Ernstfall allen Beteiligten. Die Verfügung ist bindend.

Von Anne Klien 23.09.2022 · 15:33 Uhr
Detailaufnahme einer Patientenverfügung. | © AdobeStock-30520801
Copyright: AdobeStock-30520801

Der Sinn einer Patientenverfügung

Für die Patientenverfügung gibt es eine klare Definition: Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen in Ihrem Sinne sind und welche Sie ablehnen ­– für den Fall, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder sich mitzuteilen.

Das kann jedem Menschen auch ganz unerwartet passieren, etwa durch einen Unfall. Nutzen Sie Ihre Krebserkrankung als Gelegenheit, um eine Patientenverfügung zu verfassen, auch wenn Sie diese aktuell nicht brauchen sollten. Ihren Angehörigen und behandelnden Mediziner:innen hilft die Patientenverfügung in kritischen Situationen dabei, nach Ihren Wünschen zu handeln.

Formale Vorgaben für die Patientenverfügung

Ihre Patientenverfügung können Sie ohne Vordruck frei formulieren – egal, ob handschriftlich oder am Computer. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie eine Vorlage, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Bundesjustizministerium und die Verbraucherzentrale bieten solche Vorlagen und Muster für Ihre Patientenverfügung kostenlos an.

Jeder, der volljährig ist, kann freiwillig eine formlose Patientenverfügung verfassen. Verpflichtend ist es aber nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung folgende Angaben enthält:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum

Wichtig: Sie müssen das Dokument unbedingt eigenhändig mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Eine Patientenverfügung können Sie formlos aufsetzen – eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei der Ausformulierung Ihres Willens professionelle Unterstützung von Ärzt:innen, Notar:innen oder Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen zu holen.

Die beste Patientenverfügung

Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung formulieren, umso leichter fällt es allen Beteiligten, gemäß Ihrem Willen zu handeln. Gehen Sie auf mögliche medizinische Szenarien ein und beschreiben Sie, was Sie sich in welchem Fall wünschen. Dazu gehört auch, zu erläutern, wie Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung und künstliche Ernährung stehen.

Sie können für Ihre Patientenverfügung nicht jede medizinische Situation genau vorhersehen. Erleichtern Sie die Interpretation Ihrer Wünsche deshalb: Schreiben Sie auf, nach welchen Wertvorstellungen Sie leben und welche Sie mit Ihrem Sterben verbinden. Auch religiöse Anschauungen sind hier wichtig.

Eine Patientenverfügung ist übrigens grundsätzlich unbegrenzt gültig. Sie dürfen Ihre Verfügung aber jederzeit widerrufen oder Ihren aktuellen Vorstellungen anpassen. Das geht vor Zeugen sogar mündlich.

Idealerweise: Patientenverfügung plus Vorsorgevollmacht

Vielleicht haben Sie eine künstliche Beatmung ausgeschlossen, müssten nach einem medizinischen Zwischenfall aber kurzzeitig beatmet werden – was dann? Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten bindend. Sie können daher solche Punkte auslassen oder vage bleiben. Dann sollten Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Darin legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie entscheidet. Wenn Sie niemandem haben, dem Sie ausreichend vertrauen, wäre eine Betreuungsverfügung besser. In diesem Fall kontrolliert das Betreuungsgericht, ob die eingesetzte Person in Ihrem Sinne entscheidet.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie gegen eine einmalige Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Idealerweise informiert zusätzlich ein Zettel in Ihrem Portemonnaie darüber, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie sich befindet. Angehörige und Vertrauenspersonen sollten ebenfalls Bescheid wissen.

Zusammenfassung Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, wie Mediziner:innen in Ihrem Sinne handeln sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wenn möglich, besprechen Sie Ihre Wünsche dennoch zusätzlich mit einer Vertrauensperson. Ihre Patientenverfügung können Sie formlos verfassen und jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann sinnvoll sein, die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Artikelempfehlungen

Eine Frau bei einer Wanderung. | © AdobeStock_25617736
Besser leben mit der Krankheit

Das Leben mit Brustkrebs meistern

Ernährung, Bewegung, Hautpflege: Es gibt viele Möglichkeiten, das Leben mit Brustkrebs zu verbessern und die Folgen von Krankheit und Therapie zu mildern. Wichtig ist, sich Unterstützung zu holen – von Freund:innen, aber auch von Fachkräften.

von Julia Brandt
Ein Gespräch mit Experten kann helfen | © AdobeStock-305301264
Fragen zu Krebs

Tauschen Sie sich mit Expert:innen über Fragen zu Krebs aus

Was tun bei Fragen zu Krebs? Viele Mediziner:innen sowie Psychoonkolog:innen sind darauf spezialisiert, Betroffenen und Angehörigen Fragen zu Krebserkrankungen zu beantworten und sie psychologisch zu begleiten. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. An wen können Sie sich wenden?

von Anke Benstem
Gürtelrose

Was chronisch Kranke wissen sollten

Neben dem Alter erhöhen vor allem chronische Erkrankungen das Risiko einer Gürtelrose. Welche das sind und wie Betroffene sich trotzdem schützen können.

Anzeige