Dokumente vorbereiten

Krebs und andere Krankheiten: So funktioniert die Betreuungsverfügung 

Krankheiten oder Unfälle können das Leben komplett verändern, manchmal ganz plötzlich. Eine Betreuungsverfügung stellt dann sicher, dass Ihre Wünsche weiterhin zählen – auch, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ein Gericht kontrolliert die Betreuungsperson.

Von Anne Klien 16.10.2022
Eine Betreuungsverfügung | © AdobeStock-136642257
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Das regelt eine Betreuungsverfügung

Können Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln, dürfen Ihre Angehörigen keineswegs automatisch für Sie entscheiden. Stattdessen ernennt ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuungsperson, die sich um Ihre medizinischen, organisatorischen und finanziellen Belange kümmert.

In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie unter anderem festlegen, wem das Gericht diese Betreuungsvollmacht übertragen soll. Außerdem können Sie im Vorfeld bestimmen, welche Entscheidungen der oder die Bevollmächtigte in speziellen Situationen treffen soll.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie keine Vertrauensperson haben, der Sie die Verantwortung übertragen könnten. Das Gericht muss dann eine fremde Betreuungsperson bestimmen. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen bekannt sind.

Ihre Betreuungsverfügung regelt also, wie Sie betreut werden möchten – und gegebenenfalls auch, was Sie nicht wollen. Sie können zudem eine Betreuungsperson festlegen. Je konkreter Sie Ihre Wünsche formulieren, umso besser können Betreuungsgericht und Betreuer:in sie umsetzen. Ihre Betreuungsperson handelt im Rahmen enger gesetzlicher Beschränkungen. Das Betreuungsgericht überwacht sie und kontrolliert, dass alles im Sinne Ihrer Betreuungsverfügung abläuft. Wichtige Entscheidungen verlangsamen sich dadurch leider häufig.

Eine Betreuungsverfügung verfassen

Das Besondere an der Betreuungsverfügung ist: Sie dürfen dieses Dokument auch dann noch erstellen, falls Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Geraten Sie beispielsweise überraschend in eine medizinische Notsituation, hilft das sehr. Besser ist es dennoch, das Dokument zu verfassen, wenn Sie uneingeschränkt entscheidungsfähig sind. Dann kann es später niemand anfechten.

Damit das Dokument gültig ist, benötigt es keine spezielle Form – nur Unterschrift, Ort und Datum. Schreiben Sie Ihre Wünsche einfach auf. Wer lieber eine Vorlage nutzt, findet ein kostenloses Formular für die Betreuungsverfügung beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Informieren Sie Ihre Vertrauten über die Existenz des Dokuments – und darüber, wo es sich befindet. Außerdem sollten Sie den Hinweis auf Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Betreuungsgerichte prüfen dort, ob Sie Vorsorgedokumente verfasst haben. Die Registrierung können Sie online vornehmen oder schriftlich einreichen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich

Eine Vorsorgevollmacht überträgt einer Vertrauensperson (oder mehreren) das Recht, an Ihrer Stelle zu entscheiden. Beziehen kann sie sich auf medizinische, organisatorische und finanzielle Angelegenheiten. Bevollmächtigte handeln dann völlig frei. Gegenüber einer Betreuungsverfügung hat das den großen Vorteil, dass wichtige Angelegenheiten schnell entschieden und geregelt werden können. Bei einer Betreuungsverfügung sind Bevollmächtigte hingegen daran gebunden, was Sie im Vorfeld festgelegt haben.

Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einem Menschen in Ihrem Umfeld uneingeschränkt vertrauen und bereit sind, Ihre Angelegenheiten in seine Hände zu legen. Ist das nicht der Fall, bietet die Betreuungsverfügung eine gute Alternative, da Sie auflisten können, in welchen Situationen welche Entscheidung zu treffen ist.

Auch als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein: Sie greift zum Beispiel, falls Vorsorgebevollmächtigte ausfallen.

Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung

In Ihrer Patientenverfügung geht es ausschließlich um medizinische Belange. Sie legen darin möglichst detailliert fest, welchen Behandlungen Sie zustimmen und welchen nicht. Ärzt:innen dürfen Ihre Wünsche allerdings nur dann unmittelbar berücksichtigen, wenn sie sich konkret auf die aktuelle Situation beziehen. In allen anderen Fällen müssen Ihre Betreuungspersonen oder Bevollmächtigten entscheiden, was passiert. Die Patientenverfügung kann dabei als Wegweiser dienen.

Zusammenfassung Mit einer Betreuungsverfügung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie halten darin fest, worauf Sie bei der rechtlichen Betreuung Wert legen. Das Betreuungsgericht beziehungsweise die Bevollmächtigten müssen Ihre Vorstellungen berücksichtigen. Bei einer Vorsorgevollmacht handeln die Bevollmächtigten hingegen vollständig nach eigenem Ermessen. Eine Patientenverfügung kann beide Dokumente ergänzen.

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