Kündigungsschutz bei Krebs

Kündigung wegen Krebs: Wann greift der Kündigungsschutz? Und wann nicht?

Bei einer Krebserkrankung folgen auf die Angst um die Gesundheit oft noch Sorgen um den Arbeitsplatz. Doch ist eine Kündigung während der Krankheit überhaupt erlaubt? Dürfen Arbeitnehmer:innen trotz oder sogar wegen einer Krebserkrankung gekündigt werden? Das ist die Rechtslage.

Von Anke Benstem 03.05.2023 · 12 Uhr
Eine Frau sitzt am Tisch und stützt verzweifelt den Kopf in die rechte Hand. | © AdobeStock-503248405
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Eine Kündigung ist meist ein Schreck. Doch während einer Krebserkrankung ganz besonders. Zu der Frage, wie die Therapie anschlägt, kommen dann noch die Sorgen um die finanzielle Situation. Doch dürfen Betroffene während der Krankschreibung überhaupt gekündigt werden oder gibt es einen besonderen Kündigungsschutz bei Krebs?

So sieht der Kündigungsschutz bei Krebs aus

Nach einer Krebsdiagnose können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Den erhalten Krebspatient:innen ohne weitere Prüfung ihres Gesundheitszustands meist auf fünf Jahre befristet, in der Regel mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Anschließend besteht, wenn nötig, die Möglichkeit der Verlängerung. Dieser Schwerbehindertenstatus bietet auch einen besonderen Kündigungsschutz bei einer Krebserkrankung.

Denn Schwerbehinderte können nur mit Zustimmung des Integrationsamtes rechtswirksam gekündigt werden. Das Amt prüft im Fall einer Kündigung, ob diese im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Wenn ja, erteilt es keine Zustimmung, und eine Kündigung ist nicht möglich.

Doch wie sieht es aus, wenn kein ausreichender Schwerbehindertenstatus besteht? Bei Krebs wird der Grad der Schwerbehinderung zunächst für fünf Jahre festgelegt und dann überprüft. Hat sich der Gesundheitsstatus inzwischen verbessert, sinkt auch der Grad der Schwerbehinderung oder fällt ganz weg – damit geht auch der besondere Kündigungsschutz bei Krebs verloren. Denn der greift erst ab einem GdB von 50.

Zudem möchten viele Menschen mit Krebs keinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, weil sie sich damit nicht wohlfühlen. Auch sie können leichter gekündigt werden.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit für Krebspatient:innen mit einem geringeren Grad der Behinderung, besonderen Kündigungsschutz zu erhalten: Sie können bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Dafür muss ihr Grad der Behinderung mindestens 30 betragen. Wird dem Antrag stattgegeben, kann ihnen genau wie Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden.

Chronische Krankheiten sind als Kündigungsgrund erlaubt

Liegt keine oder nur eine geringe Schwerbehinderung vor, wird es schwierig. Denn eine chronische Krankheit kann Arbeitgeber:innen vor große Herausforderungen stellen. Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann vor allem bei kleineren Betrieben zu großen betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führen. Deswegen ist eine Kündigung wegen Krebs oder einer anderen Krankheit theoretisch zulässig.

Sie kann erfolgen, wenn eine ärztlich festgestellte negative Berufsprognose vorliegt. Anders gesagt: Ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt, dass Sie wahrscheinlich nicht in absehbarer Zeit wieder in Ihren Beruf zurückkehren können. Zur Erinnerung: Wenn Sie einen Schwerbehindertenstatus haben, kann die Kündigung trotz Krankheit nicht ausgesprochen werden. Den Ausweis sollten Sie daher unbedingt beantragen.

Eine reguläre Kündigung ist auch bei Krebs möglich

In Deutschland ist klar geregelt: Arbeitnehmer:innen dürfen aufgrund einer Krankheit nicht diskriminiert werden. Das gilt selbstverständlich auch bei Krebs. Dennoch kann ein:e Arbeitgeber:in erkrankten Beschäftigten grundsätzlich auch während einer Krankschreibung kündigen, etwa betriebsbedingt. Wenn die Kündigung nichts mit der Erkrankung zu tun hat, können Arbeitgeber:innen sie also auch bei einer Krebserkrankung aussprechen. Das Integrationsamt prüft den Vorgang zwar, stimmt bei berechtigten betriebsbedingten Kündigungen aber zu.

Kündigung bei Krebs: Anlaufstellen

Bei einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung bei Krankheit stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner:innen zur Verfügung, die Sie beraten können, vor allem:

Wer aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, hat eventuell die Möglichkeit, eine Frühverrentung zu beantragen. Bei manchen Jobs kann auch eine Umschulung helfen.

Zusammenfassung Auch an Krebs erkrankte Arbeitnehmer:innen können gekündigt werden, wenn die Kündigung in keinem Zusammenhang mit ihrer Erkrankung steht. Eine lange Krankschreibung wegen Krebs ist hingegen normalerweise kein möglicher Grund für eine Kündigung. Krebspatient:innen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weil sie in der Regel einen Schwerbehindertenstatus haben. Den müssen Sie gesondert beantragen.

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