Selbstständigkeit und Krebs

Selbstständig mit Krebs: So können Sie ihr Einkommen sichern?

An Krebs zu erkranken, ist meist mit einer längeren Krankschreibung verbunden. Eventuell ist die Berufsfähigkeit im Anschluss eingeschränkt. Welche Möglichkeiten haben Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in, Ihr Einkommen trotz der Erkrankung ausreichend zu sichern?

Von Anke Benstem 13.04.2023 · 09:04 Uhr
Eine rothaarige Frau schaut aus dem Fenster, sie hält eine Tasse in der Hand. | © AdobeStock-134084317
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Krebs reißt viele Menschen aus ihrem normalen Alltag. Oft ist es während der Therapie nicht oder nur eingeschränkt möglich, weiterhin zu arbeiten. Und nun? Angestellte sind während dieser Krankheitsphase in der Regel durch gesetzliche Sozialleistungen wie Krankentagegeld gut abgesichert. Ähnlich sieht es bei manchen Berufsgruppen wie Musikern, Journalisten und Künstlern aus, die über die Künstlersozialkasse versichert und damit Arbeitnehmer:innen beim Krankentagegeld gleichgestellt sind. Andere Selbstständige können bei Krebs hingegen schnell in eine finanzielle Schieflage geraten: Ohne Krankentagegeld-Versicherung fehlt das Einkommen vom ersten Tag der Erkrankung an komplett. Sie haben lediglich Anspruch auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, also auf Sozialhilfe.

So können Selbstständige Krankentagegeld erhalten

Kranke Arbeitnehmer:innen bekommen in den ersten sechs Wochen ihr volles Gehalt weiter. Anschließend fängt das Krankentagegeld, oft kürzer Krankengeld genannt, finanzielle Belastungen ab. Es fällt etwas geringer aus als das Gehalt. Selbstständige mit Krebs können es ebenfalls erhalten – wenn sie sich im Vorfeld abgesichert haben. Entsprechend vorsorgen können Sie durch freiwillige Beiträge sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

  • Wenn Sie selbstständig und gesetzlich versichert sind, können Sie einen Wahltarif abschließen, zahlen 0,6 Prozent mehr Beitrag und bekommen dann ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankentagegeld.
  • Um das Krankentagegeld zu erhalten, werden maximal 28 Euro Beitrag im Monat fällig. Das Krankengeld selbst beträgt höchstens rund 113 Euro pro Tag (Stand 2022).
  • Lassen Sie sich, um das Krankentagegeld zu bekommen, auch als Selbstständige:r mit der Diagnose sofort krankschreiben, auch wenn Sie sich gut fühlen.
  • Die Krankenkassen bieten außerdem weitere Wahltarife an. Individuell ausgehandelt, kann das Krankentagegeld damit schon ab dem 15. Tag der Krankschreibung fließen. Der monatliche Beitrag ist dann aber meist höher.
  • Private Krankenkassen bieten unterschiedliche Konditionen beim Krankentagegeld an. Vergleichsportale können hilfreich sein, um das passende Angebot zu finden. Es gibt auch die Möglichkeit, die gesetzliche Versicherung mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung zu ergänzen.

Das gilt für Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld

Wer wegen einer Krebserkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Auch als Selbstständige:r mit Krebs können Sie diese Hilfe beantragen. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen. Die wichtigste lautet: Sie müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate lang Beiträge eingezahlt haben. Das allerdings ist bei Selbstständigen selten der Fall – außer, Sie haben sich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Zudem müssen Sie insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit). Für Selbstständige und Freiberufler ist es daher in den meisten Fällen sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das ist aber nur möglich, solange Sie noch nicht erkrankt sind.

Haben Selbstständige mit Krebs Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ja, wenn sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und hilfebedürftig sind. Dann können sie Arbeitslosengeld II im für sie zuständigen Jobcenter beantragen. Die Grundsicherung der Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende wird umgangssprachlich Hartz IV genannt. Hilfebedürftig sind Sie dann, wenn Sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Außerdem gibt es die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt. Die erhalten bedürftige Menschen, die nicht mehr arbeiten können, sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze, also nach Vollendung des 67. Lebensjahres, wenn ein anderes Einkommen fehlt.

Der Krebsinformationsdienst des Deutsche Krebsforschungszentrums hat auf seiner Website Adressen der regionalen Krebsberatungsstellen zusammengestellt, die Ihnen auch bei Fragen zur finanziellen Unterstützung zur Seite stehen.

Zusammenfassung Selbstständige sollten sich gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit Gedanken machen, wie sie ihr Einkommen im Falle einer Krebserkrankung oder anderer gesundheitlicher Probleme absichern wollen. Vor allem das Krankentagegeld schützt vor dem finanziellen Absturz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oftmals sinnvoll, da Selbstständige selten Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dienen im Härtefall der Grundsicherung.

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