Hilfen im Überblick

Sozialleistungen bei Krebs: Worauf habe ich Anspruch? Welche stehen mir zu? 

Welche Sozialleistungen können Sie bei einer Krebserkrankung in Anspruch nehmen? Für finanzielle Unterstützung bei Haushaltsführung und Pflege sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen zuständig. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Von Julia Brandt 03.12.2024 · 12 Uhr
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Wer an Krebs erkrankt ist, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Sie sollen vor allem starke finanzielle Belastungen abfedern und Nachteile ausgleichen. Doch welche Hilfen gibt es für Krebskranke? Es ist hilfreich, die wichtigsten Sozialleistungen bei Krebserkrankungen und Ihre Rechte bei der Diagnose Krebs zu kennen.

Sozialleistungen umfassen Geld- und Sachleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn Sie Krebs haben, sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen, der Rentenversicherungsträger, das Sozialamt, das Versorgungsamt oder die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstellen, um Leistungen zu beantragen. Beratung dazu, was Ihnen überhaupt zusteht, bekommen Sie dort und zum Beispiel beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Diese Leistungen übernimmt die Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung bezahlt neben der Therapie auch Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel wie Krankengymnastik und Hilfsmittel wie Rollstühle oder Perücken bei Haarausfall nach einer Chemotherapie. Teilweise müssen Sie dazu eine Zuzahlung beitragen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind außerdem unter anderem für diese Sozialleistungen bei Krebserkrankungen zuständig:

  • Haushaltshilfe: Wenn keine anderen Angehörigen Ihren Haushalt führen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Für längere Zeit Unterstützung gibt es, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter zwölf Jahren wohnen.
  • Fahrtkosten: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihre Fahrtkosten zur Chemo- oder Strahlentherapie. Die Kasse muss die Fahrten allerdings vorher genehmigen und Sie müssen sich mit zehn Prozent daran beteiligen. Private Kassen übernehmen als finanzielle Hilfe für Krebskranke meist medizinisch notwendige Fahrten.
  • Krankengeld: Berufstätigen zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bis zu sechs Wochen, höchstens aber 42 Kalendertage lang die vollen Bezüge weiter. Danach haben Sie längstens 78 Wochen in drei Jahren Anspruch auf Krankengeld – und zwar innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Es beträgt 70 Prozent des regulären Bruttoentgelts.
  • Palliativversorgung: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Palliativversorgung, wenn keine Heilung möglich ist. Dazu gehören ambulante Palliativ- (SAPV) oder Hospizdienste oder die Unterbringung in einem Hospiz.

Dafür ist die Pflegeversicherung zuständig

In der Sozialen Pflegeversicherung sind alle Angehörigen der gesetzlichen Krankenkassen automatisch versichert. Sie übernimmt die Kosten für die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Privat Versicherte müssen für Sozialleistungen bei Krebs eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn sie sich absichern wollen. Es gibt verschiedene Arten, Unterstützung zu erhalten:

  • Häusliche Pflege: Die Pflegekasse bezahlt Sachleistungen. Das heißt, sie übernimmt die Einsätze von ambulanten Diensten oder Sozialstationen direkt. Oder Sie bekommen Pflegegeld ausgezahlt. Dann kümmern Sie sich selbst um geeignete Pflegepersonen und bezahlen diese damit.
  • (Teil-)Stationäre Pflege: Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, übernimmt die Soziale Pflegeversicherung zum Beispiel die Pflegeheimkosten.

Weitere Leistungen für Krebskranke

  • Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sind, können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Auch die Frührente ist nach Krebs eine Option. Als Frührenten oder vorgezogene Altersrenten bezeichnet man Renten, die Versicherte vor Erreichen der regulären Altersgrenze beziehen können.
  • Rehabilitation: Reha-Maßnahmen sollen Betroffenen nach einer Krankheit oder Operation dabei helfen, wieder in den Alltag zurückzukehren. Als Krebspatient:in haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation. Sie kann ambulant oder stationär als Anschlussheilbehandlung direkt nach der Therapie oder spätestens bis zum Ende des ersten Jahres danach stattfinden. Für Reha-Leistungen ist bei Berufstätigen normalerweise die Rentenversicherung zuständig. Wenn Sie nicht mehr arbeiten, ist Ihre Krankenkasse in der Regel die richtige Anlaufstelle. Auch die Unfallversicherung kann eine Reha übernehmen, etwa wenn der Krebs als Berufskrankheit anerkannt wurde.
  • Schwerbehinderung: Wer an Krebs erkrankt, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ausgestellt für längstens fünf Jahre, soll der Schwerbehinderten-Status einen Teil der Nachteile, die Betroffenen durch die Krankheit und ihre Behandlung entstehen, so gut es geht, ausgleichen. Zu dieser Sozialleistung bei einer Krebserkrankung gehören ein spezieller Kündigungsschutz, ein behindertengerechter Arbeitsplatz und zusätzliche Urlaubstage. Mit einem Schwerbehindertenausweis bekommen Sie außerdem Steuererleichterungen, Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zahlen reduzierte Eintrittspreise, etwa im Museum oder Schwimmbad.
  • Arbeitslosengeld: Endet das Beschäftigungsverhältnis während einer Krebserkrankung, wird normalerweise Krankengeld weitergezahlt. Arbeitslosengeld kann anschließend beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie wieder gesund sind und eine neue Tätigkeit beginnen können.
  • Steuererleichterungen: Zu den Sozialleistungen bei Krebserkrankungen gehört auch die finanzielle Hilfe für krebskranke Menschen in Form von Steuervergünstigungen wegen außergewöhnlicher Belastungen. Betroffene mit Behinderung, Pflegepersonen und Hinterbliebene können bei der Steuererklärung besondere Pauschalbeträge geltend machen.
Zusammenfassung Die verschiedenen Sozialversicherungsträger, insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung, übernehmen während einer Krebserkrankung zahlreiche Leistungen, die jedoch größtenteils extra beantragt werden müssen. Es lohnt sich für Sie, sich dazu ausführlich beraten zu lassen. Geeignete Ansprechpartner:innen finden Sie unter anderem beim Sozialdienst des Krankenhauses oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

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