Hilfen im Überblick

Sozialleistungen bei Krebs: Worauf habe ich Anspruch? Welche stehen mir zu? 

Welche Sozialleistungen können Sie bei einer Krebserkrankung in Anspruch nehmen? Für finanzielle Unterstützung bei Haushaltsführung und Pflege sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen zuständig. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Von Julia Brandt 13.04.2026 · 12 Uhr
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Wer an Krebs erkrankt ist, kann Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sollen vor allem starke finanzielle Belastungen abfedern und Nachteile ausgleichen. Doch welche Hilfen gibt es für Krebskranke? Es ist hilfreich, die wichtigsten Sozialleistungen bei Krebserkrankungen und Ihre Rechte bei der Diagnose Krebs zu kennen [1] [2].

Sozialleistungen umfassen Geld- und Sachleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn Sie Krebs haben, sind vor allem die Kranken- und Pflegekassen, der Rentenversicherungsträger, das Sozialamt, das Versorgungsamt oder die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstellen, um Leistungen zu beantragen. Beratung dazu, was Ihnen überhaupt zusteht, bekommen Sie dort und zum Beispiel beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland  [1] [2].

Diese Leistungen übernimmt Ihre Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung bezahlt neben der Therapie auch Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel wie Krankengymnastik und Hilfsmittel wie Rollstühle oder Perücken bei Haarausfall nach einer Chemotherapie (in der Regel nur mit ärztlicher Verordnung und meist als Zuschuss, nicht immer vollständig). Teilweise müssen Sie einen Antrag stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind außerdem unter anderem für diese Sozialleistungen bei Krebserkrankungen zuständig  [1] [2].

  • Haushaltshilfe: Wenn keine anderen Angehörigen Ihren Haushalt führen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Für längere Zeit Unterstützung gibt es, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter zwölf Jahren wohnen oder ein behindertes und hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt; außerdem ist eine ärztliche Verordnung erforderlich  [1] [2].

  • Fahrtkosten: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihre Fahrtkosten zur Chemo- oder Strahlentherapie nur nach vorheriger Genehmigung und bei medizinischer Notwendigkeit. Die Kasse muss die Fahrten allerdings vorher genehmigen. Sie müssen sich mit zehn Prozent daran beteiligen. Private Kassen übernehmen als finanzielle Hilfe für Krebskranke meist medizinisch notwendige Fahrten  [1] [2].

  • Krankengeld: Berufstätigen zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bis zu sechs Wochen, höchstens aber 42 Kalendertage lang die vollen Bezüge weiter. Danach haben Sie längstens 78 Wochen in drei Jahren Anspruch auf Krankengeld – und zwar innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts; zudem werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen [1] [2].

  • Palliativversorgung: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Palliativversorgung, wenn eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und besonderem Versorgungsbedarf vorliegt. Dazu gehören ambulante Palliativ- (SAPV) oder Hospizdienste oder die Unterbringung in einem Hospiz  [1] [2].

Dafür ist die Pflegeversicherung zuständig

In der Sozialen Pflegeversicherung sind alle Angehörigen der gesetzlichen Krankenkassen automatisch versichert. Sie übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung zu haben. Es gibt verschiedene Arten, Unterstützung zu erhalten  [1] [2].

  • Häusliche Pflege: Die Pflegekasse bezahlt Sachleistungen. Das heißt, sie übernimmt die Einsätze von ambulanten Diensten oder Sozialstationen direkt. Oder Sie bekommen Pflegegeld ausgezahlt. Dann kümmern Sie sich selbst um geeignete Pflegepersonen und bezahlen diese damit  [1] [2].

  • (Teil-)Stationäre Pflege: Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, übernimmt die Soziale Pflegeversicherung zum Beispiel die Pflegeheimkosten anteilig; Unterkunft, Verpflegung und ein Eigenanteil müssen in der Regel selbst getragen werden  [1] [2].

Weitere Leistungen für Krebskranke

  • Rehabilitation: Reha-Maßnahmen sollen Betroffenen nach einer Krankheit oder Operation dabei helfen, wieder in den Alltag zurückzukehren. Als Krebspatient:in haben Sie bei medizinischer Notwendigkeit und erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Rehabilitation. Diese kann ambulant oder stationär als Anschlussheilbehandlung direkt nach der Therapie in der Regel innerhalb von etwa 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen; später ist auch eine reguläre Reha möglich. Für Reha-Leistungen ist bei Berufstätigen normalerweise die Rentenversicherung zuständig. Wenn Sie nicht mehr arbeiten, ist Ihre Krankenkasse die richtige Anlaufstelle. Auch die Unfallversicherung kann eine Reha übernehmen, etwa wenn der Krebs als Berufskrankheit anerkannt wurde  [1] [2].

  • Schwerbehinderung: Wer an Krebs erkrankt, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ein Schwerbehindertenausweis wird jedoch nur bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ausgestellt. Der Ausweis wird häufig befristet, teilweise aber auch unbefristet erteilt. Der Schwerbehinderten-Status soll einen Teil der Nachteile, die Betroffenen durch die Krankheit und ihre Behandlung entstehen, so gut es geht, ausgleichen. Zu dieser Sozialleistung bei einer Krebserkrankung gehören ein spezieller Kündigungsschutz, gegebenenfalls Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, und zusätzliche Urlaubstage. Mit einem Schwerbehindertenausweis bekommen Sie außerdem Steuererleichterungen, Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zahlen reduzierte Eintrittspreise, etwa im Museum oder Schwimmbad  [1] [2].

  • Arbeitslosengeld: Endet das Beschäftigungsverhältnis während einer Krebserkrankung, wird normalerweise Krankengeld weitergezahlt. Arbeitslosengeld kann anschließend beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie arbeitsfähig im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind; in bestimmten Fällen greift auch die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung bei fortbestehender Erkrankung und eine neue Tätigkeit beginnen können  [1] [2].

  • Steuererleichterungen: Zu den Unterstützungen bei Krebserkrankungen gehört auch die finanzielle Hilfe in Form von Steuervergünstigungen wegen außergewöhnlicher Belastungen. Diese sind jedoch keine Sozialleistungen, sondern steuerliche Entlastungen. Betroffene mit Behinderung, Pflegepersonen und Hinterbliebene können bei der Steuererklärung besondere Pauschalbeträge geltend machen  [1] [2].

Zusammenfassung Die verschiedenen Sozialversicherungsträger, insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung, übernehmen während einer Krebserkrankung zahlreiche Leistungen, die jedoch größtenteils extra beantragt werden müssen. Es lohnt sich für Sie, sich dazu ausführlich beraten zu lassen. Geeignete Ansprechpartner:innen finden Sie unter anderem beim Sozialdienst des Krankenhauses oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

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