Damit bei Krebs zur Sorge um Gesundheit und Genesung nicht auch noch existenzielle finanzielle Sorgen kommen, helfen Gehaltsfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente, den Lebensunterhalt zu sichern.
Gehalt und Krankengeld bei Krebs
Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist einheitlich gelöst: Arbeitnehmer:innen bekommen sechs Wochen lang ihren regulären Lohn weiter. Anschließend erhalten sie Krankengeld. Dazu benötigen sie eine Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin. Das heißt auch: Ihr:e Arbeitgeber:in ist durch Ihre Erkrankung finanziell nicht belastet und kann gegebenenfalls zwischenzeitlich jemanden einstellen, bis Sie wieder fit sind. Sie brauchen also etwa gegenüber Kolleg:innen kein schlechtes Gewissen zu haben.
Nach den sechs Wochen der Gehaltsfortzahlung bekommen Krankgeschriebene Krankengeld von ihrer Krankenkasse ausgezahlt. Die Höhe des Krankengelds ist gedeckelt: Es beträgt 70 Prozent vom letzten regelmäßigen Bruttoeinkommen, höchstens aber 90 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Regelmäßige Zuschläge, etwa für Schichtarbeit, müssen dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammen sichern Arbeitnehmer:innen insgesamt bis zu 78 Wochen finanziell ab.
Falls Sie einen Minijob haben sollten, erhalten Sie ebenfalls sechs Wochen Lohnfortzahlung. In diesem Fall jedoch keinerlei Krankengeld. Dieses zusätzliche Einkommen fiele also weg.
Selbstständige sind ebenfalls nicht automatisch abgesichert. Sie können mit ihrer Krankenkasse ein Krankengeld vereinbaren oder eine zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Auch Privatversicherte bekommen nur dann Krankengeld, wenn sie eine extra Versicherung abgeschlossen haben. Beamte und andere Beihilfeberechtigte erhalten ihre Bezüge im Krankheitsfall in der Regel unbefristet weiter.
Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente
Was kommt nach dem Krankengeld bei Krebs? Das hängt vor allem davon ab, ob Sie wieder arbeiten werden. Eine mögliche zeitliche Lücke zwischen dem Krankengeld und einem späteren Arbeitsbeginn kann das Arbeitslosengeld I schließen, auch bei nicht bestehender Arbeitslosigkeit. Es muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, am besten bereits zwei bis drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes. Das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich "Hartz IV", unterstützt bei Bedarf als gesetzliche Hilfe zur sozialen Sicherung den Lebensunterhalt und kommt auch als Aufstockung zum Krankengeld infrage.
Rund ein Viertel aller Krebskranken schaffen den Wiedereinstieg in den Beruf nicht. Dann besteht unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die die Rentenversicherung zahlt, falls Sie dort versichert sind und alle Kriterien erfüllen. Eine Alternative oder Ergänzung ist gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung, falls Sie diese im Vorfeld abgeschlossen haben sollten. Beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe können Sie bei finanziellen Problemen zudem eine Einmalzahlung beantragen.