Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs

Eine Krebserkrankung kann dazu führen, dass Sie nicht mehr in Vollzeit oder dauerhaft gar nicht mehr arbeiten können. Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung helfen gegebenenfalls bei der finanziellen Absicherung. Was ist der Unterschied?

Von Julia Brandt 13.04.2023 · 09:08 Uhr
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Eine Krebserkrankung kann dazu führen, dass Ihre Leistungsfähigkeit nachlässt – oft ist das nur vorübergehend der Fall. Einige Betroffene können aber auch langfristig nicht mehr so viel arbeiten wie zuvor. Ab wann spricht man von einer Berufsunfähigkeit bei Krebs?

Was bedeutet das finanziell? Und was genau ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Krebserkrankung?

Diese Versicherungen zahlen bei Krebs

Eine Krebsdiagnose ist mit vielen Fragen verbunden. Werde ich wieder ganz gesund? Wie geht es finanziell weiter? Sozialleistungen helfen Ihnen dabei, dass Sie Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage behalten. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen wie Krankengeld, Sozialhilfe oder Rehamaßnahmen.

Die verschiedenen Möglichkeiten sind aufeinander abgestimmt und werden über unterschiedliche Träger finanziert, etwa über die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Wer wofür zuständig ist, können Sie hier nachlesen.

Beispielsweise ist es möglich, dass sich in der Reha herausstellt, dass Sie zukünftig nicht mehr erwerbstätig sein können, also berufsunfähig sind. Dann können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hingegen eine private Vorsorge, die extra abgeschlossen werden muss.

Berufsunfähigkeit bei Krebs

Berufsunfähig ist laut dem sechsten Sozialgesetzbuch § 43 eine Person, die keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Die Erwerbsminderungsrente gibt es deswegen in zwei Varianten, als Voll- und als Teilrente. Sie wird manchmal direkt unbefristet, oft aber erst einmal befristet genehmigt, denn der Gesundheitszustand verbessert sich oft nach der Therapie wieder.

Sie dürfen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente übrigens bis zu einem individuell festgelegten Höchstbetrag etwas hinzuverdienen – bei voller Erwerbsminderungsrente sind das beispielsweise bis zu 6.300 Euro jährlich.

Wichtig ist dabei, rechtzeitig vorher mit der Rentenversicherung Rücksprache zu halten, damit die Rente nicht gekürzt oder gestrichen wird. Oft lässt sich eine Erwerbsminderungsrente übrigens durch eine Umschulung bei Krebs vermeiden.

Die Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf diese von der Deutschen Rentenversicherung Bund gezahlten Rente hat, wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens drei Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Als Beitragszeiten zählen dabei auch Zeiten der Kindererziehung.

Außerdem müssen Sie generell mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Für Berufsanfänger:innen gibt es Ausnahmeregelungen. Lesen Sie hier weiter für Details zur Berechnung und Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Neben der Erwerbsminderungsrente gibt es die Möglichkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer keine weiteren Einkünfte hat, sondern ausschließlich von seinem Arbeitseinkommen lebt, sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Das gilt besonders dann, wenn weitere Personen wie Kinder von diesem Einkommen finanziell abhängig sind.

Denn die gesetzlich gezahlte Erwerbsminderungsrente ist normalerweise deutlich niedriger als der bisher erhaltene Nettolohn. Besonders wichtig ist es für Selbstständige und Freiberufler, eine Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abzuschließen, da diese Berufsgruppen normalerweise nicht in die Rentenkasse einzahlen, also dementsprechend keine Erwerbsminderungsrente erhalten können.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das sogenannte existenzbedrohende Risiko ab, das etwa durch einen Unfall oder eben durch eine Krankheit wie Krebs entstehen kann.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie die Haftpflicht- oder Hausratversicherung eine privat abgeschlossene Versicherung. Sie hat nichts mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu tun.
  • Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen greifen ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. In dem Fall bekommen Sie also eine zusätzliche „Rente” ausgezahlt und können trotzdem zu 50 Prozent arbeiten – auch in einem anderen Beruf als zuvor.
  • Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein werden oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
  • Wichtig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht mehr nach einem Unfall oder einer Krankheitsdiagnose wie Krebs abgeschlossen werden. Falls Sie keine Vorsorge betrieben haben, können Sie von dieser Möglichkeit also nicht profitieren.
  • Ein Tipp für die Höhe der Versicherung: Sie sollte alle Ausgaben wie Haushaltskosten, Miete und Beiträge für eine private Altersvorsorge absichern – also alles, was auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weitergezahlt werden muss. 80 Prozent vom derzeitigen Nettoverdienst sind ein guter Richtwert.

Krebspatient:innen in finanziellen Notlagen können zudem einen einmaligen Zuschuss beantragen. Die Deutsche Krebshilfe hat dafür einen Härtefonds eingerichtet.

Zusammenfassung Krebs kann jede:n treffen. Wer nach einer Krebserkrankung nicht mehr oder nicht mehr so viel arbeiten kann wie vorher, hat bei festgestellter Berufsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Um sich finanziell abzusichern, ist zudem der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam.

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