Krebskranke haben Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen. Dafür müssen manchmal jedoch erst einige bürokratische Hürden genommen werden. Wer ist zuständig für Krankengeld und Reha nach einer Krebserkrankung? Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis und wer stellt den Pflegegrad fest? Die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei, Sozialleistungen zu erhalten.
Krankschreibung einreichen
Um eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und nach dem 43. Tag Krankentagegeld zu bekommen, ist es nötig, sich krankschreiben zu lassen. Krankentagegeld zahlen die Krankenversicherungen ihren Versicherten für maximal 72 Wochen. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.
Die Arztpraxis schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Normalfall direkt elektronisch an die Krankenkasse. Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin müssen Sie derzeit jedoch noch selbst unterrichten, indem Sie ihm oder ihr eine Papierbescheinigung zukommen lassen. Ab Januar 2023 sollen Arztpraxen die Krankmeldung dann ebenfalls elektronisch direkt an die Arbeitgeber übermitteln.
Reha-Maßnahmen
Die Rehabilitation, umgangssprachlich Reha, dient dazu, dass Menschen mit akuten oder chronischen Erkrankungen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Träger von Reha-Maßnahmen sind die Sozialleistungsträger, etwa die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit. Bei Berufstätigen im Angestelltenverhältnis ist zum Beispiel in den meisten Fällen die Rentenversicherung zuständig, während die Krankenkassen Rehas bei Rentnern übernehmen.
Bei Krebs kann als Reha eine medizinische Leistung genauso infrage kommen wie eine Umschulung oder die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Sie können Ihren Reha-Antrag zusammen mit dem behandelnden Arzt oder selbst online ausfüllen. Hier finden Sie den Antrag.
Erwerbsminderungsrente
Gesetzlich Rentenversicherte, die trotz Reha-Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten können und das Rentenalter noch nicht erreicht haben, können eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Hier finden Sie die Formulare.
Für die finanzielle Unterstützung von Krebspatient:innen in Not hat die Deutsche Krebshilfe einen Härtefonds eingerichtet.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, sich bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, Sozialleistungsträgern, Behörden, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Bildungseinrichtungen wie Museen als schwerbehindert auszuweisen, um Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Um einen Schwerbehindertenausweis bei Krebs zu beantragen, müssen Sie als Erstes beim zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Genauere Informationen, wie der Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt wird, finden Sie hier.
Pflegegrad bei Krebs
Wer nach einer Krebserkrankung pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflege. Voraussetzung für eine Pflegestufe bei Krebserkrankung ist, dass Sie als Versicherte:r mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
Um die Leistungen zu erhalten, müssen Sie sie formlos beantragen. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Sie können die Pflegekasse anrufen oder einen formlosen Brief schreiben. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend Formulare zu, die Sie ausfüllen. Dann kommt ein:e Gutachter:in zu Ihnen nach Hause, um den Pflegegrad zu bestimmen.