Die Diagnose Krebs ist immer ein Schock – viele Menschen setzen sich in solchen Momenten zum ersten Mal mit der Frage auseinander, wie das Leben wohl weitergehen wird? Wie lange kann ich mich selbst versorgen? Werden im Laufe der Jahre noch weitere Erkrankungen auf mich zukommen? Auch wenn die Krebsbehandlung gut anschlägt, sollten Sie daher die Gelegenheit nutzen und sich damit beschäftigen, welche Vorsorge-Unterlagen für Sie sinnvoll wären.
Um es vorwegzunehmen: Die Dokumente können sich zum Teil ergänzen. Für welche Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und es auch mit Angehörigen zu besprechen. Gerade nach einer Krebsdiagnose kann solch ein Gespräch allerdings bei allen Beteiligten zu Ängsten führen. Machen Sie sich daher klar: Beispielsweise zu einem Unfall kann es auch bei einem jungen Menschen sehr plötzlich kommen. Deswegen ist es immer wichtig, vorzusorgen. Mit diesem Argument können Sie das Gespräch gegenüber Familienmitgliedern einleiten – die womöglich selbst noch entsprechende Dokumente benötigen.
Diese Dokumente können wichtig werden
Folgende Unterlagen sind relevant, wenn Sie sicherstellen wollen, dass immer alles in Ihrem Sinne entschieden wird:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Bankvollmacht
Musterformulare für alle Dokumente finden Sie etwa beim Bundesjustizministerium.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie Vertrauenspersonen die verantwortungsvolle Aufgabe, im Ernstfall an Ihrer Stelle zu entscheiden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage dazu sind. Sie regeln darin, wer sich Ihrer medizinischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten annehmen soll. Das Betreuungsgericht ist daran gebunden, nur finanzielle Angelegenheiten kontrolliert es nicht.
Tipp: Eine integrierte Kontovollmacht erkennen Banken allerdings nur selten an, sicherer ist deshalb eine gesonderte Bankvollmacht.
Die Patientenverfügung
In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen und welchen nicht – möglichst mit Blick auf konkrete Behandlungssituationen. Denn Ärzt:innen dürfen Ihre Wünsche nur dann unmittelbar umsetzen, wenn sie sich auf das aktuelle medizinische Szenario beziehen. In allen anderen Fällen müssen Ihre Bevollmächtigten oder Betreuungspersonen die Patientenverfügung interpretieren und entscheiden, wie Sie behandelt werden. Eine Patientenverfügung kann also eine Vorsorgevollmacht ergänzen.
Allen Beteiligten hilft es enorm, wenn Sie in der Patientenverfügung auch auf Ihre grundsätzlichen Wertvorstellungen und Wünsche eingehen. So lässt sich Ihr mutmaßlicher Wille leichter nachvollziehen. Sprechen Sie zudem möglichst regelmäßig mit der Vertrauensperson, der Sie die Vorsorgevollmacht erteilt haben, über Ihre Patientenverfügung.
Die Betreuungsverfügung
Was, wenn es niemanden gibt, mit dem Sie eine ausreichende Vertrauensbasis für eine Vorsorgevollmacht verbindet? Oder wenn Sie das Bedürfnis haben, bei manchen Aspekten auf Nummer sicher zu gehen, wie für Sie entscheiden wird, etwa in finanziellen Fragen? Dann hilft eine Betreuungsverfügung. Sie können darin festlegen, wer die Betreuung übernehmen soll oder/und Sie können Inhalte festlegen, an die eine Betreuungsperson gebunden ist. Das wird vom Gericht kontrolliert.
Was aber ist der genaue Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Bei einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie die Verantwortung auf eine oder mehrere Personen, die dann frei entscheiden können. Eine Patientenverfügung, wenn sie zusätzlich vorhanden ist, gibt lediglich einen entsprechenden Rahmen für medizinische Situationen vor. Bei einer Betreuungsverfügung können Sie einen zusätzlichen inhaltlichen Rahmen feststecken. Außerdem werden die Handlungen der Betreuungsperson von einem Gericht kontrolliert – ob sie tatsächlich zu Ihrem Besten entscheidet. Das ist bei einer Vorsorgevollmacht nicht der Fall.
Eine Bankvollmacht ist meist zusätzlich nötig
Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie Vertrauenspersonen, auf Ihr Bankkonto zuzugreifen und Bankgeschäfte zu erledigen. Anders als andere Institutionen erkennen Banken privat verfasste Vollmachten allerdings in der Regel nicht an. Das heißt, unabhängig davon, ob Sie selbst ein Schreiben aufsetzen oder ein Formular der Bank nutzen, müssen Sie normalerweise gemeinsam – Kontoinhaber:in und bevollmächtigte Person – einen Termin bei der Bank machen, um sich dort auszuweisen und die Bankvollmacht zu hinterlegen.