Arbeitsrechtlich ist die Frist für eine Krankmeldung klar geregelt: Die erkrankte Person muss dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unverzüglich ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer melden. Das bedeutet: Sobald Sie davon ausgehen, nicht arbeitsfähig zu sein, sagen Sie bei der Arbeit Bescheid. Wichtig: Sie müssen keinen Grund und keine Diagnose nennen, auch nicht auf Nachfrage.
So melden Sie sich krank
Geben Sie Ihre Krankmeldung vor Beginn der Arbeitszeit telefonisch durch. Notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und wer das Telefonat entgegengenommen hat. Tipp: Schreiben Sie im Vorfeld kurz auf, was Sie sagen wollen.
So könnte Ihre Information aussehen: „Ich muss mich für voraussichtlich für zwei Wochen krankmelden.“ Falls Personalabteilung, Chef:in oder Mitarbeitende nachfragen, was Ihnen fehlt, könnten Sie antworten: „Ich weiß es nicht. Meine Beschwerden sind unklar, es stehen noch einige Untersuchungen an.” Möglich ist außerdem, eine E-Mail zu schreiben.
Die erste Krankschreibung bei einer Krebserkrankung wird in der Regel vom Hausarzt oder der Hausärztin ausgestellt. Das hat einen simplen Grund: Wenn ein:e Fachärzt:in, etwa für Hämatologie oder Onkologie, den gelben Schein ausstellt, ist die Diagnose damit im Grunde bereits offengelegt.
Die Pflicht, sich krank zu melden, ist in Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt:
- Eine Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen.
- Spätestens am vierten Tag muss dem Arbeitgeber die schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Arztes oder einer Ärztin vorliegen.
- Nach deren Ablauf ist eine Folgebescheinigung notwendig.
Im Job über die Erkrankung sprechen
Sie müssen sich Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin gegenüber nicht erklären oder eine Diagnose nennen. Überlegen Sie in Ruhe, ob und wann Sie Vorgesetzte über die Krebserkrankung informieren. Machen Sie das von der Situation und von Ihrem Vertrauensverhältnis abhängig – so der Rat von Fachleuten für rechtliche Fragen. Vermeiden Sie es, in der Phase des ersten Schocks nach der Diagnose zu viel preiszugeben. Sie können später mit etwas Abstand viel besser beurteilen, was Sie erzählen möchten. Bereits Gesagtes lässt sich nicht wieder zurücknehmen.
Sie haben Gewissheit über die Behandlung, deren voraussichtliche Art und Dauer? Wenn ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten besteht, kann ein offenes Gespräch beiden Seiten helfen. Ihr:e Arbeitgeber:in hat die Möglichkeit, sich darauf einzustellen, dass Sie häufiger oder längere Zeit fehlen. Sprechen Sie dabei auch an, wie er oder sie Sie am besten unterstützt: zum Beispiel, wie eine möglichst wenig belastende Atmosphäre am Arbeitsplatz aussieht, ob sich die Arbeitszeiten flexibler gestalten lassen oder sich die Tätigkeit Ihren Ressourcen anpassen lässt.
Diese Offenheit erleichtert Ihnen unter Umständen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Erkrankung. Wenn Sie noch nicht voll einsatzfähig sind, bieten der Betriebsarzt und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) organisierte Unterstützung.
Wenn Sie Nachteile befürchten oder Angst um Ihren Arbeitsplatz haben, halten Sie sich bedeckt. Machen Sie die Krebserkrankung nicht offen oder legen Sie zumindest keine Einzelheiten dar. Bei einem schwierigen Verhältnis ist es auch möglich, sich Unterstützung beim Personal- oder Betriebsrat zu holen. Auch die psychoonkologische Beratung hilft bei der Kommunikation mit Ihren Vorgesetzten.
Trotz Behandlung weiterarbeiten
Es ist möglich, dass an Krebs Erkrankte auch während der Therapien weiterarbeiten – sofern sie das möchten. Der gewohnte Arbeitsalltag bietet ein gewisses Maß an Normalität und Halt. Er kann aber auch zu schwer werden. Das hängt von der Krebsart und den erforderlichen Behandlungen sowie deren Nebenwirkungen ab, etwa bei einer Strahlen- oder Chemotherapie. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihren Vorgesetzten über mögliche Sonderregelungen.