Arbeitsrechtlich ist die Frist für eine Krankmeldung klar geregelt: Erkrankte müssen ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Das bedeutet: Sobald Sie davon ausgehen, nicht arbeitsfähig zu sein, sagen Sie bei der Arbeit Bescheid. Wichtig: Sie müssen keinen Grund und keine Diagnose nennen – auch nicht auf Nachfrage [1] [3].
So melden Sie sich krank
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin möglichst vor Beginn der Arbeitszeit über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Welcher Meldeweg vorgesehen ist – etwa telefonisch, per E-Mail oder über ein betriebliches Meldesystem –, richtet sich nach den Vorgaben Ihres Unternehmens. Notieren Sie sich vorsorglich Datum, Uhrzeit und gegebenenfalls, wer Ihre Krankmeldung entgegengenommen hat [1] [3].
So könnte Ihre Information aussehen: „Ich muss mich voraussichtlich für zwei Wochen krankmelden.“ Falls Personalabteilung, Chef oder Kolleg nachfragen, was Ihnen fehlt, könnten Sie antworten: „Ich weiß es noch nicht genau. Meine Beschwerden sind unklar, es stehen noch einige Untersuchungen an“ [1] [3].
Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei einer Krebserkrankung kann sowohl vom Hausarzt oder der Hausärztin als auch von der behandelnden Fachärztin oder dem Facharzt – etwa für Hämatologie oder Onkologie – ausgestellt werden. Welche Ärztin oder welcher Arzt die AU ausstellt, bleibt dem Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten im Rahmen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) grundsätzlich verborgen. Weder die Diagnose noch die Fachrichtung der behandelnden Praxis werden übermittelt [1] [3].
Wichtig: Die Pflicht, sich krank zu melden, ist in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt [2].
- Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert oder der Arbeitgeber dies früher verlangt.
- Für gesetzlich Versicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch (eAU) an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten dort ab. Eine Papierbescheinigung müssen Beschäftigte normalerweise nicht mehr vorlegen. Ausnahmen gelten beispielsweise für privat Versicherte oder bei einer im Ausland ausgestellten AU.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst bescheinigt, ist rechtzeitig eine Folgebescheinigung erforderlich.
Im Job über die Erkrankung sprechen
Sie müssen sich Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin gegenüber nicht erklären oder eine Diagnose nennen. Überlegen Sie in Ruhe, ob und wann Sie Vorgesetzte über die Krebserkrankung informieren. Machen Sie das von der Situation und von Ihrem Vertrauensverhältnis abhängig – so der Rat von Fachleuten für rechtliche Fragen. Vermeiden Sie es, in der Phase des ersten Schocks nach der Diagnose zu viel preiszugeben. Sie können später mit etwas Abstand viel besser beurteilen, was Sie erzählen möchten. Bereits Gesagtes lässt sich nicht wieder zurücknehmen [1] [3].
Sie haben Gewissheit über die Behandlung, deren voraussichtliche Art und Dauer? Wenn ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten besteht, kann ein offenes Gespräch beiden Seiten helfen. Ihr:e Arbeitgeber:in hat die Möglichkeit, sich darauf einzustellen, dass Sie häufiger oder längere Zeit fehlen. Sprechen Sie dabei auch an, wie er oder sie Sie am besten unterstützt: zum Beispiel, wie eine möglichst wenig belastende Atmosphäre am Arbeitsplatz aussieht, ob sich die Arbeitszeiten flexibler gestalten lassen oder sich die Tätigkeit Ihren Ressourcen anpassen lässt [1] [3].
Diese Offenheit erleichtert Ihnen unter Umständen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Erkrankung. Wenn Sie noch nicht voll einsatzfähig sind, bieten der Betriebsarzt und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) organisierte Unterstützung [1] [3].
Wenn Sie Nachteile befürchten oder Angst um Ihren Arbeitsplatz haben, halten Sie sich bedeckt. Machen Sie die Krebserkrankung nicht offen oder legen Sie zumindest keine Einzelheiten dar. Bei einem schwierigen Verhältnis ist es auch möglich, sich Unterstützung beim Personal- oder Betriebsrat zu holen. Auch die psychoonkologische Beratung hilft bei der Kommunikation mit Ihren Vorgesetzten.
Trotz einer Behandlung weiterarbeiten
Manche Menschen können und möchten auch während einer Krebsbehandlung weiterarbeiten. Der gewohnte Arbeitsalltag bietet ein gewisses Maß an Normalität und Halt. Ob das möglich ist, hängt jedoch von der Krebsart, der Behandlung und den Nebenwirkungen ab – etwa bei einer Chemotherapie oder Strahlentherapie. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie gegebenenfalls mit Ihren Vorgesetzten darüber, welche Arbeitsbelastung sinnvoll ist und ob sich vorübergehende Anpassungen vereinbaren lassen [1] [3].
Es ist möglich, dass an Krebs Erkrankte auch während der Therapien weiterarbeiten – sofern sie das möchten. Er kann aber auch zu schwer werden. Das hängt von der Krebsart und den erforderlichen Behandlungen sowie deren Nebenwirkungen ab, etwa bei einer Strahlen- oder Chemotherapie. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihren Vorgesetzten über mögliche Sonderregelungen [1] [3].