Zwischen der Diagnose und Akutbehandlung einer Hautkrebs-Erkrankung kann das bisherige Leben mächtig durcheinandergeraten. Patient:innen und ihre Nächsten konzentrieren sich erst einmal auf den Therapieerfolg. Danach gilt es, sich zu erholen, sich neu zu ordnen und so gesund wie möglich zu bleiben. Eine Reha nach dem Hautkrebs soll Betroffenen ganz individuell unter die Arme greifen. Dazu gibt es etliche Leistungen und Möglichkeiten – und wichtige Dinge zu beachten. Ein Überblick.
Medizinische Rehabilitation
Zunächst steht die medizinische Reha im Vordergrund. Sie unterstützt dabei, den Therapieerfolg zu festigen und die Gesundheit bestmöglich wiederherzustellen. Hier geht es auch darum, Krebsfolgen und Therapie-Nebenwirkungen zu lindern. Als Patientin oder Patient kommen Sie wieder in Bewegung, erhalten Physiotherapie, Gesundheitstipps, Ernährungsberatung, psychologische Unterstützung und mehr.
Soziale Rehabilitation
Eine soziale Rehabilitation hilft Ihnen, wenn nach der Hautkrebserkrankung die Teilhabe am Gemeinschaftsleben eingeschränkt ist. Haushaltshilfen, Fahrdienste, Kinderbetreuung oder auch Wohnen in Gruppen sind nur einige Leistungsbeispiele.
Berufliche Rehabilitation
Berufliche Reha soll Berufstätigen zurück an den Arbeitsplatz helfen und verhindern, dass sie nach dem Hautkrebs ungewollt zu Rentner:innen werden. Leistungen für Sie können eine schrittweise Wiedereingliederung, eine Umschulung oder finanzielle Zuschüsse sein.
Was unterscheidet eine Hautkrebs-Reha von der Nachsorge?
Meist folgt die Rehabilitation direkt auf eine abgeschlossene Melanom-Behandlung. Dies ist entweder eine Anschlussrehabilitation (AHB, früher Anschlussheilbehandlung genannt) oder eine stationäre onkologische Reha; beide dauern regulär drei Wochen. Die Nachsorge erfolgt dagegen erst danach: mit regelmäßigen Kontrollen über durchschnittlich fünf Jahre hinweg.
Meist spricht Sie das Behandlungsteam während der Melanom-Behandlung von sich aus darauf an, doch Sie können auch selbst das Thema Rehabilitation anstoßen. Für ambulant Betreute stehen auch regionale Krebsberatungsstellen bereit. Während stationärer Behandlung berät der Kliniksozialdienst. Alle Genannten helfen auch bei der Antragstellung.
Ihre Wahlmöglichkeiten bei einer Hautkrebs-Reha
Was genau jeweils sinnvoll ist, hängt von Ihrer Gesundheit und von Ihren Lebensumständen ab. Grundsätzlich ist eine Reha keineswegs verpflichtend; sie abzulehnen, wäre aber oft nicht ratsam.
Sie haben zwar eine gesetzliche Wahlfreiheit, doch zuweilen auch ein begrenztes Angebot.
Je nach Region und Umständen stehen mehrere Entscheidungen für die dreiwöchige Reha an: AHB/stationäre Reha oder jeweils die ambulante Variante – und in welcher Einrichtung? Eine Anschlussrehabilitation (AHB) beginnt unmittelbar (höchstens wenige Wochen Abstand) nach der Erstbehandlung. Die Alternative, stationäre onkologische Reha, lässt sich bis zu einem Jahr später antreten.
Reha in spezialisierten Einrichtungen
Die meisten verbringen ihre Reha in einer spezialisierten Reha-Klinik ihrer Wahl, möglichst mit einer Fachabteilung für Dermatologie. Die Reha nach Hautkrebs kann aber auch wahlweise ambulant stattfinden. Ambulante Reha-Einrichtungen, gerade für Hautkrebs-Betroffene, sind allerdings noch selten. Sie sind oft als Tageskliniken organisiert, das heißt, Patient:innen sind über die drei Wochen nur tagsüber dort betreut.
Weitere ambulante Maßnahmen wie soziale und berufliche Rehabilitation zu Hause und am Arbeitsplatz können sich anschließen.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Gesetzlich Versicherte (berufstätig oder berentet) haben dank des Sozialgesetzbuchs fast immer Anspruch auf onkologische Reha. Schließlich gilt das Prinzip "Reha vor Rente und Pflegebedürftigkeit".
Den Großteil Ihrer Kosten übernimmt entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Wenn die gesetzliche Unfallversicherung den Hautkrebs als berufsbedingt anerkannt hat, ist sie Kostenträger. Gesetzlich versicherte Patient:innen ohne Befreiung von der allgemeinen Zuzahlungspflicht müssen (wie bei Krankenhausaufenthalten) eine geringe Kostenbeteiligung tragen.
Was sollten privat Versicherte beachten?
Vergleichbares gilt für Beihilfeberechtigte wie Beamte, hier zahlen Bund und Länder die Reha. Für Privatversicherte ist die Krankenversicherung laut Regelungen im Versicherungsvertrag zuständig. Einige wenige Bedingungen müssen dafür jeweils erfüllt sein.
Was ist bei der Antragstellung wichtig?
Den Reha-Antrag können Sie zusammen mit den genannten Ansprechpartner:innen stellen; gesetzlich Versicherte auch direkt oder online bei der deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse, bei Versicherungsämtern, gegebenenfalls bei der Sozialhilfe oder der Agentur für Arbeit. Die gesetzlichen Versicherungen klären daraufhin untereinander, wer Reha-Träger ist.
Wichtig zu berücksichtigen:
- Wenn die Rentenversicherung des Bundes Kostenträger ist, müssen Versicherte eine AHB noch während der Akutbehandlung beantragen.
- Fordert die Kasse Berufstätige nach Sozialgesetzbuch zu einem Reha-Antrag auf und sie lassen die Zehn-Wochen-Frist dazu verstreichen oder lehnen ab, kann dies dazu führen, dass sie kein Krankengeld mehr erhalten.