Einfach abschalten, am Strand spazieren oder vom Gipfel in die Ferne blicken – eine Reise tut der Seele gut. Die Auszeit kann den Heilungsprozess unterstützen oder dafür sorgen, dass Sie sich nach einer Krebserkrankung schneller erholen. Urlaub mit Krebs ist möglich, er braucht nur etwas mehr Vorbereitung und genauere Planung. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken!
Am besten wählen Sie Ihr Reiseziel danach aus, wo Sie es sich richtig gut gehen lassen können und in welcher Landschaft oder Stadt Sie sich am wohlsten fühlen. Konzentrieren Sie sich auf die schönen Dinge: die Aussicht, das Meeresrauschen, die Annehmlichkeiten, ein bisschen Luxus. Gestalten Sie die Reise möglichst stressfrei, damit Sie etwas Abstand vom Krebs und der Behandlung bekommen. Lassen Sie das Gedankenkarussell für die Zeit Ihres Urlaubs stillstehen. Bei der Wahl des Reiseziels sollten Sie außerdem darauf achten, dass das Klima keine zu große Belastung darstellt. Vermeiden Sie beispielsweise extreme Hitze.
Vor dem Urlaub mit einer Krebserkrankung steht das Arztgespräch
Bevor Sie Reisepläne schmieden: Sprechen Sie als Erstes mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob er oder sie eine Urlaubsreise trotz Krebs befürwortet. Überlegen Sie gemeinsam, wie lange der Urlaub dauern kann und ob Ihr gewünschtes Reiseziel geeignet ist. Vielleicht gibt es bessere Alternativen für Sie? Wählen Sie das Urlaubsland nicht nur nach persönlichen Vorlieben, sondern nach hohem medizinischem Standard, den beispielsweise Frankreich oder Skandinavien bieten. Bei Fernreisen, etwa in die USA oder nach Australien, sollten Sie klären, ob eine medizinische Versorgung im Zweifel ausreichend gesichert ist.
Für die gesamte Urlaubsdauer brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Die Krankschreibung schließt einen Urlaub als Krebspatient:in nicht aus. Alles, was Ihnen hilft, gesund zu werden, ist erlaubt. Lassen Sie sich zudem schriftlich bestätigen, dass Sie reisetauglich sind. Falls Sie fliegen wollen, besorgen Sie sich auch eine Bestätigung Ihrer Flugreisetauglichkeit. Das international einheitliche Formular (MEDA- oder MEDIF-Formblatt) finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft.
Die Krankenkasse muss zustimmen
Ihre:n Arbeitgeber:in müsssen Sie nicht zwingend über die geplante Reise informieren. Anders sieht es bei der Krankenkasse aus: Sie muss einer Auslandsreise zustimmen, sonst kann sie die Zahlung des Krankengelds stoppen. Bei Trips innerhalb Deutschlands ist das allerdings nicht notwendig. Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig. Legen Sie die ärztliche Bescheinigung bei, dass der Urlaub Ihnen guttut und er die Behandlung nicht beeinträchtigt oder unterbricht. Dann sollte trotz Krebs einer Reise innerhalb der EU nichts entgegenstehen, im Normalfall muss die Krankenkasse zustimmen.
Wenn Sie sich aktuell einer Chemo- oder Immuntherapie unterziehen, muss zudem der oder die behandelnde Onkolog:in für den Urlaub grünes Licht geben. Ob Sie während einer laufenden Therapie – auch einer Erhaltungstherapie – verreisen können, hängt von Ihrer speziellen Situation und von den Behandlungszyklen ab. Die Entscheidung muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin individuell treffen. Ist die Therapie der Krebserkrankung bereits seit zwei bis drei Monaten abgeschlossen, sollte eine Bescheinigung Ihrer Reisetauglichkeit kein Problem darstellen.
Den Urlaub als Krebspatient gut vorbereiten
- Versicherungsschutz klären: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie und für welche Fälle Sie am Urlaubsort versichert sind. Für welche Behandlungen übernimmt sie die Kosten, welche sind nur durch eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abgedeckt? Dann sollten Sie diese unbedingt abschließen.
Tipp: Achten Sie auf Klauseln, die den Reiseschutz ausschließen, wenn die Erkrankung bei Reisebeginn schon feststeht. - Medikamente: Welche Medikamente müssen Sie mitnehmen? Wie anfällig sind die Arzneimittel gegenüber Hitze, Kälte und Feuchtigkeit? Sind diese auch im Ausland erhältlich, eventuell unter anderem Namen? Gibt es Alternativpräparate mit ähnlichem Wirkstoff?
Tipp: Decken Sie sich mit einer ausreichenden Menge an Medikamenten ein. Packen Sie diese nach Möglichkeit originalverpackt mit Beipackzettel ins Handgepäck, falls Gepäckstücke später ankommen oder verloren gehen. Das gilt genauso für medizinische Produkte, die Sie dringend brauchen (zum Beispiel Stomabeutel bei künstlichem Darmausgang). Von Ihrem Arzt können Sie sich außerdem zur Sicherheit für Länder innerhalb der Europäischen Union eine sogenannte Auslandsverschreibung ausstellen lassen. Auf diesem Rezept stehen alle wichtigen Informationen, damit Sie das Präparat vor Ort erhalten. Sie müssen es allerdings selbst bezahlen und die Rechnung in Deutschland bei der Krankenkasse einreichen. Die prüft, welchen Teil der Kosten sie erstatten kann. - Informieren Sie sich über die Einfuhr- und Zollbestimmungen: Schmerzmedikamente wie Opiate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Lassen Sie sich eine beglaubigte Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ausstellen, dass Sie diese Medikamente brauchen.
- Impfungen: Informieren Sie sich, ob bestimmte Impfungen notwendig sind. Frischen Sie Ihren Impfschutz auf, sofern keine aktuelle Chemo- oder Immuntherapie dagegen spricht. Ist das Immunsystem durch die Behandlung stark geschwächt, sollten Sie nicht in Gebiete mit erhöhter Infektionsgefahr reisen, zum Beispiel in tropische Länder.
- Flugreisen: Viele Airlines haben medizinische Dienste, die sich um Fluggäste mit Einschränkungen kümmern. Nehmen Sie Kontakt auf und schicken Sie der Fluggesellschaft auch das MEDA- oder MEDIF-Formblatt, das Ihre Flugtauglichkeit bestätigt.
So reisen Sie mit Krebs am sichersten
Ist ein Langstreckenflug denkbar oder bleiben Sie lieber in der näheren Umgebung mit möglichst kurzer Anfahrt? Ihre persönlichen Vorlieben und Ihre körperliche Verfassung sind für Ihre Wahl maßgeblich.
Können Sie beispielsweise eine mehrstündige Autofahrt auf sich nehmen? Viele Medikamente – vor allem Schmerzmittel – schränken die Fahrtauglichkeit stark ein. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob Sie ein Auto fahren können oder auf dem Beifahrersitz Platz nehmen müssen. Auch nicht lange zurückliegende Operationen, Strahlenbehandlung oder Hirntumoren können dazu führen, dass Sie plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. Wägen Sie die Risiken sorgfältig ab. Auch bei Übelkeit und starken Schmerzen sollten Sie zumindest nicht allein Auto fahren.
Um sich bei langen Flug-, aber auch Zug- oder Busreisen vor Thrombosen zu schützen, sind Kompressionsstrümpfe ratsam. Leichte Übungen, die die Muskelpumpe aktivieren, wie Füße heranziehen und wieder strecken, können Sie auch im Sitzen durchführen. Bei Autofahrten sollten Sie alle ein bis zwei Stunden eine Pause einlegen und sich ein bisschen bewegen.
Viele Krebspatient:innen lagern Flüssigkeit im Gewebe ein, dadurch schwellen bestimmte Körperbereiche an. Wenn Sie mit solchen sogenannten Lymphödemen zu kämpfen haben, sollten Sie auf Reisen nichts tragen, was Sie einengt, etwa stramm sitzende Gürtel, Ringe oder Uhren. Wählen Sie weite Kleidung und bequeme Schuhe.
Das sollten Sie bei Flugreisen beachten
Operationen im Bauchraum oder Brustkorb sollten in der Regel mindestens sechs Wochen zurückliegen. Ansonsten ist das Thromboserisiko bei einem Flug erhöht und Sie sollten auf das Fliegen verzichten. Nach Hirnoperationen wird eine Flugpause von sechs Monaten empfohlen. Krebspatient:innen, deren Lungenfunktion eingeschränkt ist, können durch die Druckverhältnisse im Flugzeug Atemprobleme bekommen.
Portkatheter (Ports) oder medizinische Implantate aus Metall (Stents) können in der Sicherheitskontrolle Alarm auslösen. Mit einer entsprechenden Bescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sind Sie vorbereitet und können sich langwierige Erklärungen ersparen. Für manche Implantate gibt es sogar eine „Patienten ID Karte“ mit allen Angaben.
Reisen trotz Krebs: Ihre Packliste
- Medikamente für die ersten Tage nach der Reise gehören originalverpackt und mit zusätzlichem Rezept versehen (fürs Handgepäck)
- sonstiges medizinisches Material, das Sie benötigen, ebenfalls ins Handgepäck
- Versicherungskarte im Handgepäck (die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) ist auf der Rückseite), alternativ: eine Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse
- Dokument mit Kontaktdaten des behandelnden Arztes, der Krankenversicherung, Diagnose und Therapie
- Adressen für Notfälle: Wie sieht die medizinische Versorgung vor Ort aus?
- Bescheinigungen für Ports, Stomas oder Implantate
- ausreichender Sonnenschutz
Wichtig zu wissen, wenn Sie am Urlaubort angekommen sind: Durch eine Chemotherapie oder Bestrahlung wird die Haut gegenüber UV-Strahlung empfindlicher, da die Behandlung die Hautzellen schädigt. Auch viele Krebstherapeutika, Immuntherapien oder das stimmungsaufhellende Johanniskraut machen die Haut sensibel. Sie bekommen schneller einen Sonnenbrand. Grundsätzlich sollten Sie am Reiseziel daher auf ausreichenden UV-Schutz achten. Dazu gehören Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor, Kleidung aus dünner Baumwolle oder Leinen und eine Kopfbedeckung.