Mit einer Krebsdiagnose kommen nicht nur Sorgen um die eigene Gesundheit auf. Auch Fragen rund um mögliche Auswirkungen auf den Job und die finanzielle Situation stellen sich: Muss ich meinen Chef informieren? Muss ich mit Krebs weiterarbeiten? Kann mich mein Arbeitgeber oder meine Arbeitgeberin kündigen? Welche Sozialleistungen stehen mir bei einer Krebserkrankung zu? Und vielleicht wollen Sie nach Therapie und Reha wieder zurück in den Job.
Doch wie gelingt das? Bevor Sie sich mit diesen und anderen Fragen auseinandersetzen, sollten Sie für sich klären, ob Sie am Arbeitsplatz offen über die Krebserkrankung sprechen wollen. Wenn Sie unsicher sind, können Ihnen beispielsweise Psychoonkolog:innen oder der Betriebsrat helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Diagnose Krebs: Mit Arbeitgeber:innen sprechen
Jeder Angestellte muss seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin so schnell wie möglich eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit vorlegen – unabhängig davon, um welche Krankheit es sich handelt. Die Krebsdiagnose wird auf der Krankschreibung aber nicht vermerkt, sodass allein Sie entscheiden, ob Sie über den Krebs mit dem oder der Vorgesetzt:en sprechen möchten.
Viele Experten raten dazu, die Entscheidung über ein offenes Gespräch vom Vertrauensverhältnis abhängig zu machen. Stimmt die Chemie zwischen Ihnen und der Chefetage und anderen Kolleg:innen, kann es hilfreich sein, über die Situation zu reden: Fallen Sie beispielsweise für längere Zeit aus, gibt es im Kollegenkreis Verständnis dafür.
Schließlich kennen sie dann den Grund für Ihre Abwesenheit. Und auch bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz und einer Wiedereingliederung nach der Krebserkrankung ist es für alle Beteiligten einfacher, mit der Situation umzugehen, wenn Sie die Krebserkrankung kommuniziert haben.
Arbeiten mit Krebs ist möglich
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, weiterhin zu arbeiten, wenn Sie sich körperlich und seelisch dazu in der Lage fühlen. Es gibt Menschen mit einer Krebserkrankung, die gerade aus ihrer Arbeit Kraft ziehen. Sie fühlen sich gebraucht und kommen auf andere Gedanken. Andere sind wiederum häufig müde und schlapp und benötigen eher Ruhe.
Ganz gleich, was für Sie zutrifft – hören Sie immer auf Ihren Körper. Er signalisiert Ihnen, was er braucht, und darauf sollten Sie hören. Gleichzeitig ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin über mögliche Arbeitsmodelle zu sprechen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, stunden- oder tageweise zu arbeiten oder die Arbeitszeiten an die Therapie anzupassen.
Kündigung bei einer Krebserkrankung
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann im Prinzip jederzeit kündigen – auch während der Krankschreibung – nur nicht wegen der Krebserkrankung. Hier haben wir die Regelungen für die Kündigung bei Krebs im Detail zusammengestellt. Denn unter anderem gibt es für Menschen mit Krebs in Verbindung mit einem Schwerbehinderten-Status einen besonderen Kündigungsschutz.
Was bedeutet das konkret? Plant der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin tatsächlich eine Kündigung, muss er oder sie diese zunächst beim Integrationsamt beantragen. Die Behörde prüft schließlich, ob die Behinderung der Grund für die Kündigung ist. Ist das der Fall, wird sie abgelehnt und ist somit hinfällig. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Vorgesetzten nichts von der Krebserkrankung und damit der Schwerbehinderung gewusst haben.
Schwerbehinderung bei Krebs
Wer eine Krebsdiagnose bekommen hat, kann beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Handelt es sich um den ersten Antrag, reicht die Diagnose alleine aus, um einen Grad der Behinderung von 50 zu erhalten.
Dieser ist mindestens notwendig, damit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Gesundheitszustand wird nicht geprüft. Der Schwerbehindertenstatus soll sämtliche Nachteile ausgleichen, die durch eine Krebserkrankung entstehen können. Folgende Ansprüche haben Sie:
- besonderen Kündigungsschutz
- Steuererleichterungen
- mehr Urlaubstage
- Vergünstigungen unterschiedlicher Art
Der Schwerbehindertenstatus gilt für bis zu fünf Jahre und kann anschließend erneut beantragt werden. Allerdings reicht die Krebsdiagnose dann für eine Verlängerung nicht mehr aus. Vielmehr wird beim zweiten Antrag der Gesundheitszustand genau unter die Lupe genommen.
Arbeiten mit Krebs: Verschiedene Modelle
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um nach einer Krebserkrankung in den Beruf zurückzukehren. Entscheidend ist, wie belastbar Sie durch die Krankheit sind. Dementsprechend sollte auch der Wiedereinstieg erfolgen.
Arbeitgeber müssen ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) anbieten. Viele Betroffene entscheiden sich nach ihrer Auszeit für eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dafür erstellt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit Ihnen einen Stufenplan, der Sie über mehrere Wochen oder Monate Schritt für Schritt wieder an die Arbeitsbelastung, wie sie vor der Erkrankung war, gewöhnt.
Der Plan hält fest, wie viele Stunden beziehungsweise Tage pro Woche Sie arbeiten und gilt erst dann als erfüllt, wenn Sie wieder voll belastbar sind. Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld.
Falls Sie nach der Krankheit nicht vollständig belastbar sind, kann der Wechsel auf eine Teilzeitstelle eine Lösung sein. Mit einem Schwerbehinderten-Status haben Sie darauf, je nach Betriebsgröße, sogar einen Anspruch. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung jedoch, dass Sie in Teilzeit weniger verdienen. Diese Einbußen können aber eventuell mit einer Teil-Erwerbsminderungsrente ein wenig ausgeglichen werden.
Arbeiten mit Krebs: Umschulung
In manchen Fällen hilft weder eine Wiedereingliederung noch eine Teilzeitstelle. Das kann beispielsweise im Handwerk der Fall sein, wenn Sie einen körperlich betonten Beruf nicht mehr ausüben können. Besteht auch nicht die Möglichkeit, in einem anderen Bereich des Betriebs zu arbeiten, kann eine Umschulung sinnvoll sein.
Wichtig ist, sich vorher gut über das neue Berufsfeld zu informieren und Fragen rund um Berufsaussichten, Finanzierung und die Vereinbarkeit mit der eigenen Erkrankung zu klären. In vielen Fällen besteht ein Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung die Umschulung finanziert.
Wenn das Arbeiten mit Krebs nicht funktioniert
Wenn die Krebserkrankung Sie an Ihre körperlichen Grenzen bringt und alle Reha-Maßnahmen nicht helfen, kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage. Sie ersetzt das Einkommen, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gearbeitet werden kann.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, ob Sie nach einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation wieder eigenständig Ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten können. Ist dies nicht der Fall, wird ermittelt, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können. Sind es weniger als drei Stunden, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Zwischen drei und sechs Stunden haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.