Krebserkrankungen entstehen mitunter als Folge der Arbeitsumgebung. Dann werden sie gegebenenfalls als Berufskrankheit anerkannt. Die Zahl der anerkannten Fälle ist allerdings niedrig. Schätzungen zufolge ist nur bei etwa drei bis sechs Prozent der über 490.000 Krebsneuerkrankungen pro Jahr der Beruf eine mögliche Ursache.
Die Kriterien einer Berufskrankheit
Damit Krebs in einzelnen Fällen als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Erste Bedingung: Die Ursachen Ihrer Krebserkrankung stehen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ihrem Arbeitsumfeld. Was als Berufskrankheit zählen kann, legt die Regierung fest. Sie beruft sich dabei auf Empfehlungen, die der ärztliche Sachverständigenbeirat für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Berufskrankheiten“ erstellt.
Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten umfasst aktuell mehr als 80 Erkrankungen. Im Jahr 2015 wurden beispielsweise bestimmte Hautkrebsarten in die Liste aufgenommen: multiple aktinische Keratosen, also Vorstufen des hellen Hautkrebses, sowie das Plattenepithelkarzinom selbst.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit: Die Betroffenen müssen durch ihre Arbeit den Faktoren, die Krebs verursachen, in erheblich höherem Maße ausgesetzt gewesen sein als die übrige Bevölkerung.
Das wird bei Krebs als Berufskrankheit anerkannt
Eine Reihe von Krebserkrankungen ist als Berufskrankheit anerkannt: Das gilt zum Beispiel bei Berufen, in denen die Beschäftigten mit Chemikalien arbeiten, die in einigen Fällen Lungenkrebs verursachen. Als Gefahrstoffe kommen unter anderem Chrom, Arsen oder Nickel infrage. Gefährdet sind unter anderem Menschen, die in Berufen der Chemieindustrie, Metallverarbeitung, Lackiererei oder Gießerei arbeiten.
Zu den Krebsarten, die durch Kontakt mit Asbeststaub verursacht werden, zählen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs. Gefährdet sind etwa Menschen im Bau- und Bergbaugewerbe, im Heizungs- und Fahrzeugbau oder Personen, die mit Isoliermaterial arbeiten.
Auch Hautkrebs kommt berufsbedingt vor, etwa durch die natürliche UV-Strahlung bei langjähriger Arbeit im Freien, zum Beispiel im Baugewerbe, in der Landwirtschaft oder der Seefahrt. Leukämien treten durch den Job ebenfalls verstärkt auf: bei Flugpersonal, Bergleuten, medizinischem Personal oder an Arbeitsplätzen in der Kernkraft.
So können Sie eine Berufskrankheit anerkennen lassen
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen der Krebs als Berufskrankheit aufgetreten ist, besprechen Sie dies mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Nennen Sie die möglichen Ursachen und die Gefahrstoffe, mit denen Sie in Berührung gekommen sind. Ärzt:innen, insbesondere Betriebsärzt:innen, sind ebenso wie Arbeitgeber:innen gesetzlich dazu verpflichtet, dies den Unfallversicherungsträgern zu melden. Auch Sie als Betroffene:r haben die Möglichkeit, entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger weiterzugeben.
Nach einer Meldung wendet sich die Berufsgenossenschaft an die Betroffenen, um den Sachverhalt zu klären: Die Beweisführung liegt bei den Betroffenen. Daher müssen Sie Ihren Verdacht begründen und aussagekräftige Beweise vorlegen. Berufskrankheiten entwickeln sich in der Regel über Jahre oder Jahrzehnte hinweg. Die gesundheitsschädigenden Einflüsse am Arbeitsplatz liegen möglicherweise schon länger zurück. Bei der Beweisführung können daher frühere Kolleg:innen hilfreich sein, die die Gefährdung bezeugen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen im nächsten Schritt Ihren Fall. Dazu betrachten sie Ihre Kranken- und Arbeits(vor)geschichte. Möglicherweise machen sie sich ein Bild von der Situation an Ihrem Arbeitsplatz und zeichnen die Belastungen auf. Die Ermittlungen – gerade zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz – sind oft langwierig.
Erhärtet sich der Verdacht, dass bei Ihrer Krebserkrankung eine Berufskrankheit vorliegt, beauftragt der Unfallversicherungsträger ein externes Gutachten. Ein Facharzt oder eine Fachärztin klärt, ob die Belastung im Job die Krankheit vermutlich hervorgerufen hat. Sie haben die Möglichkeit, selbst qualifizierte ärztliche Fachkräfte vorzuschlagen. Vor der letztendlichen Entscheidung werden die zuständigen Gewerbeärzt:innen gehört. Sie vertreten die staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Gegen die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Das bringt eine anerkannte Berufskrankheit
Wenn in Ihrem Fall Krebs als Berufskrankheit anerkannt ist, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfassen Ihre medizinische Versorgung und Rehabilitation, Lohnersatzleistungen, Übergangsgeld bis hin zu Umschulungen. Ist Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 20 Prozent eingeschränkt, zahlt die Unfallversicherung eine Rente. Bei einer Berufskrankheit geht es in erster Linie darum, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Erkrankung zu mildern.
Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es also, Ihnen zu helfen. Dazu gehört auch, Sie trotz Ihrer Berufskrankheit wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ besagt, dass zunächst alle Reha-Maßnahmen ausgeschöpft werden, die Ihre Arbeitsfähigkeit verbessern oder wiederherstellen. Wenn die Beeinträchtigung durch Ihre Berufskrankheit so stark ist, dass Sie Ihren Beruf aufgeben müssen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Umschulung.