Nach der Krebsdiagnose stellen sich auch viele praktische Fragen: Muss ich meinen Arbeitgeber oder meine Arbeitgeberin informieren? Wie unterstützt mich meine Krankenkasse? Benötige ich eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Ist eine Bankvollmacht sinnvoll? Und nicht zuletzt: Mit wem spreche ich zuerst und wo bekomme ich weitere Unterstützung?
Die ersten praktischen Schritte nach der Krebsdiagnose
Ich habe Krebs. Nach der Diagnose brauchen fast alle Menschen ein paar Tage, um die neue Situation zu verdauen. Nehmen Sie sich diese Zeit! Tun Sie nur, was Ihnen guttut. Manche Menschen ziehen sich zurück, anderen hilft es zu reden. Informieren Sie sich erst über Ihre Erkrankung, wenn Sie sich dazu bereit fühlen – und suchen Sie nicht wahllos im Internet nach Informationen oder Prognosen.
Viele Krankenkassen oder Institutionen wie der Deutsche Krebsinformationsdienst unterstützen Betroffene sachlich mit Broschüren und Online-Informationen. Auf diesen Seiten werden Ihnen ebenfalls alle wichtigen Fragen beantwortet.
Arbeitgeber:in und Krankenkasse
Bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin müssen Sie wie sonst auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgeben. Von der Diagnose brauchen Sie nicht zu berichten. Sie ist auch nicht auf der AU eingetragen. Wenn abzusehen ist, dass Sie für eine längere Zeit ausfallen, ist es jedoch fair, das mitzuteilen. Dann kann sich Ihr:e Arbeitgeber:in darauf einstellen. So lassen sich im Idealfall gemeinsam individuelle Lösungen finden, etwa die Möglichkeit, in Teilzeit weiterzuarbeiten.
Die Krankenkasse müssen Sie hingegen nicht informieren. Das übernimmt, genau wie alle Abrechnungen, die Arztpraxis. Es kann dennoch sinnvoll sein, dass Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Dort bekommen Betroffene nicht nur Informationen zur Krebserkrankung, die Krankenkassen sind auch wichtige Ansprechpartner für sozialrechtliche Fragen: Gibt es eine Erstattung der Fahrtkosten zu Ärzt:innen oder zur Therapie? Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, oder wie kommen Sie an Medikamente, wenn Sie nicht mobil sind?
Über die Diagnose Krebs informieren
Wenn die Formalitäten mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber geregelt sind, tauchen oft weitere Fragen auf, zum Beispiel: Mit wem spreche ich zuerst über die Diagnose? Überlegen Sie, wen aus der Familie Sie informieren müssen und wen aus Ihrem Freundeskreis Sie als Unterstützung an Ihrer Seite haben wollen.
Menschen, die Ihnen nahe stehen, werden vermutlich schnell merken, dass Sie belastet sind. Außerdem ist es vermutlich auch für Sie selbst eine Erleichterung über Ihre Sorgen sprechen zu können. Dennoch ist es eine sehr individuelle Entscheidung, wann Sie mit wem über Ihre Erkrankung reden.
Vollmachten und Verfügungen
Auch wenn es erst einmal bedrohlich klingt: Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich über eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu informieren. Denn auch wenn die meisten Krebspatient:innen sie nie brauchen – mit dem Thema sollte sich jede:r ohnehin auseinandersetzen und jetzt ist eine gute Gelegenheit dafür gekommen.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht: Für den Fall, dass sich Menschen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft nicht um ihre Angelegenheiten kümmern können und deshalb andere Menschen wichtige Entscheidungen an ihrer Stelle treffen müssen, gibt es verschiedene Verfügungen:
- Die Vorsorgevollmacht überträgt die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten an eine andere Person. Dazu gehören Bank- und Versicherungsgeschäfte genauso wie die Einwilligung oder Untersagung medizinischer Maßnahmen.
- Auch über eine Bankvollmacht sollten Sie nachdenken, damit sich jemand um Ihre Finanzen kümmern kann, sollte es Ihnen vorübergehend nicht so gut gehen.
- Eine Betreuungsverfügung berücksichtigt Wünsche speziell für eine angeordnete Betreuung.
- Die Patientenverfügung legt im Voraus rechtsverbindlich fest, welche Art der medizinischen Versorgung ein:e Patient:in wünscht, wenn er oder sie nicht selbst entscheiden kann. Vor allem geht es dabei um lebensverlängernde Maßnahmen. Die Patientenverfügung ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig.