Nachsorge bei hautKrebs

Hautkrebs-Nachsorge: Welche Leistungen stehen mir nach Therapie und Reha zu?

Sie haben Ihre Hautkrebs-Therapie überstanden. Nach Ihrer Behandlung und Ihrer Rehabilitation folgt die Nachsorge. Doch wer koordiniert alle Maßnahmen? Wie lange dauert die Nachsorge und wie läuft sie ab? Welche Ansprechpartner:innen gibt es, und wer übernimmt die Kosten?

Von Annika Lutter 09.02.2023 · 09 Uhr
Eine Hautuntersuchung | © AdobeStock-171146991
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Nach der Akutbehandlung von Hautkrebs und vor der Nachsorge schließt sich für viele eine stationäre Behandlung in einer Reha-Klinik an, seltener wird diese ambulant durchgeführt. Diese Rehabilitationsmaßnahme dauert gewöhnlich drei Wochen.

Ziel ist, Sie für die Rückkehr in Ihren Alltag zu stärken. Schließlich hat die Krebserkrankung und deren Therapie den Alltag in den meisten Fällen erst einmal auf den Kopf gestellt. Bei der Rehabilitation werden Betroffene für den Wiedereinstieg in den Alltag und gegebenenfalls den Beruf beraten und dabei unterstützt, ihre Krankheit zu verarbeiten. Auch Nebenwirkungen der Chemotherapie und mögliche Symptome wie Konzentrations- und Schlafstörungen oder Wundheilungsstörungen werden im Rahmen der Rehabilitation behandelt.

Auf die Rehabilitation folgt die Krebsnachsorge. Diese ist bei Hautkrebserkrankungen besonders wichtig, denn die Nachsorgemaßnahmen helfen, ein mögliches Wiederauftreten der Erkrankung (Rezidiv) sowie eventuelle Folge- und Begleiterkrankungen möglichst schnell zu erkennen und therapieren zu können.

Ziele der Hautkrebsnachsorge

Die Ziele der Nachsorge bei Hautkrebs sind:

Nutzen der Hautkrebsnachsorge

Betroffene fragen sich häufig, was sie von der Nachsorge bei Hautkrebs erwarten können. In der Praxis hat sie sich als sehr nützlich erwiesen. Die Hautkrebsnachsorge kann zwar nicht verhindern, dass möglicherweise Rezidive oder Zweittumoren auftreten, allerdings werden durch die engmaschigen Kontrolluntersuchungen neue Tumore möglichst frühzeitig erkannt und können dann entsprechend behandelt werden. Außerdem hilft vor allem die psychosoziale Betreuung in der Nachsorge dabei, die Angst vor einem Wiederauftreten der Erkrankung zu mindern und die Lebensqualität der Patient:innen zu erhöhen.

Hautscreenings bei der Nachsorge von Hautkrebs

Die Basis der Hautkrebsnachsorge stellt die gezielte Untersuchung der Haut am gesamten Körper dar. Die Kontrollen werden in der hautärztlichen Praxis oder von einer speziell dafür qualifizierten Hautärztin oder einem Hautarzt sowie in Krebs- und Dermatologiekliniken durchgeführt. Der Arzt oder die Ärztin koordiniert die Nachsorge und bestimmt dabei auch die zeitlichen Abstände der Hautscreenings.

Daneben sind auch Untersuchungen der Haut durch die Betroffenen selbst ein wichtiger Bestandteil der Nachsorge bei Hautkrebs. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin sollte den Patient:innen für die Durchführung eine entsprechende Anleitung an die Hand geben.

Selbstuntersuchung bei Hautkrebs

Bei der Selbstuntersuchung der Haut sind Betroffene zu Beginn oft unsicher, worauf sie achten sollen. Wenn Sie Ihre Haut im Rahmen der Hautkrebsnachsorge begutachten, sollten Sie sich auf folgende Areale und eventuelle Auffälligkeiten konzentrieren:

  • Narben: Werden Veränderungen im Narbenbereich von entfernten Tumoren und gegebenenfalls entnommenen Lymphknoten festgestellt?
  • Lymphknoten: Kommt es zu Schwellungen, Vergrößerungen und Verhärtungen von Lymphknoten im Abflussgebiet des entfernten Tumors?
  • Muttermale: Sind unregelmäßige Abgrenzungen, Farbveränderungen, Blutungen und nässende Stellen sichtbar? Werden Muttermale sichtbar kleiner oder größer oder besteht Juckreiz?
  • Knoten: Gibt es Knotenbildungen im Narbenbereich oder an anderen Hautarealen?

Alle diese Veränderungen sind in der Regel kein Grund zur Besorgnis, schließlich ist bei früh erkanntem Hautkrebs von einer unkomplizierten und schnellen Genesung auszugehen. Zur Abklärung sollten Sie Auffälligkeiten dennoch in jedem Fall kurzfristig bei dem nachsorgenden Arzt oder der zuständigen Ärztin vorstellen, damit eventuelle Zweittumore und Rezidive rechtzeitig behandelt werden können.

Betroffene sollten sich nicht scheuen, Vertraute, zum Beispiel Familienangehörige, um Unterstützung zu bitten, um die Haut zu untersuchen. Dies gilt besonders für Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Gemeinsam können auch schwer zugängliche Bereiche wie der Rücken regelmäßig kontrolliert werden.

Dauer und Intervalle der Hautscreenings

Die Nachsorge wird in der Regel für eine Dauer von zehn Jahren angesetzt. Wie oft die Kontrollen bei der Nachsorge von Hautkrebs stattfinden, hängt vom Stadium beziehungsweise der Schwere der Erkrankung sowie dem damit einhergehenden Risiko für einen Rückfall ab.

Innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Akuttherapie ist das Rückfallrisiko bei Hautkrebs am höchsten. Daher finden hier engmaschigere Kontrollen statt als später, je nach Krankheitsstadium meist in Abständen zwischen drei und sechs Monaten. In den Folgejahren wird, zumindest bei leichtem Tumorstadium, nur noch eine jährliche Untersuchung als Hautkrebsnachsorge empfohlen.

Weitere Untersuchungen

Neben dem wichtigen Hautscreening gehören vor allem in fortgeschrittenen Tumorstadien auch folgende Nachsorgeuntersuchungen zum Standard:

  • Ultraschall: Bis zu fünf Jahre nach der Akutbehandlung werden in vielen Fällen Ultraschalluntersuchungen der Lymphknoten empfohlen.
  • Blutuntersuchung: Auch die Bestimmung von Tumormarkern im Blut spielt eine wichtige Rolle für die Nachsorge bei Hautkrebs.
  • Bildgebende Verfahren: Etwa drei Jahre lang können halbjährlich auch bildgebende Verfahren wie die Computertomografie (CT) oder die Magnetresonanztherapie (MRT) zum Einsatz kommen.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten für die Hautkrebsnachsorge werden von den Krankenkassen übernommen.
Ansprechpartner:innen für sozialrechtliche Fragen finden Betroffene auf der Seite des Krebsinformationsdienstes.

Zusammenfassung Nach der Akutbehandlung von Hautkrebs und vor der Nachsorge folgt meist eine stationäre Reha. Sie lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen, aber auch Wege in den Beruf zu finden. Dann folgt die Krebsnachsorge, um ein mögliches Wiederauftreten der Erkrankung sowie Folge- und Begleiterkrankungen zu behandeln. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu allen Maßnahmen. 

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